Räumungsklagerücknahme = "Undenklichkeitserklärung"?

  • Hallo,


    über einen längeren Zeitraum hatten sich leider enorme Mietschulden angesammelt, so dass es zu einer Räumungsklage kam.


    Das Job-Center ist generell bereit, die Mietschulden als Darlehen zu übernehmen.


    Doch möchte das Job-Center eine "Unbedenklichkeitserklärung" vom Vermieter, dass ich, sollte das Job-Center die Mietschulden übernehmen, wohnen bleiben kann.


    Der Hauseigentümer hat sich bereit erklärt, "die Zahlungs- und Räumungsklage zurückzunehmen, sofern ein Ausgleich der Mietforderungen sowie Anwalts- und Gerichtskosten erfolgt."


    Genügt diese Formulierung gegenüber dem Job-Center bzw. anders formuliert: Ist diese Formulierung äquivalent mit der genannten "Unbedenklichkeitserklärung"?


    Oder gibt es bestimmte Bedingungen, die eine Unbedenklichkeitserklärung erfüllen muss?


    Ist eine Rücknahme der Räumungsklage gleichbedeutend gegenüber einem Versprechen, dass ich wohnen bleiben kann?


    Danke für jegliche Hilfe!!


    Matthias

  • Hallo,
    also ich weis nur soviel.
    Wenn die Mietschulden bezahlt werden, gilt es als geheilt und die Räumungsklage ist nichtig.
    Ich würde mir aber trotzdem vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, daß ich wohnen bleiben darf.
    Du darfst aber in den nächsten zwei Jahren keinen cent Mietschulden mehr machen, da dann eine Räumungsklage sehr schnell geht.