Wohnung zu groß - Miete passt

  • Hallo,


    Ich, 22, bekomme im September ein Kind. Ich kann in meinem Elternhaus eine eigene Wohnung beziehen. Diese ist allerdings viel zu groß. Ich habe gehört, dass mir 60 m² zustehen.
    Reicht es wenn die Miethöhe einer 60 m² - Wohnung entspricht? Wie sieht es mit den Nebenkosten aus?
    Steht mir überhaupt etwas zu, wenn ich im Eigentum meiner Eltern wohne?


    Ich habe von solchen Horrorszenarien gehört, wo die ARGE einzelne Zimmer verschlossen hat. Machen die das wirklich?


    Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen würdet.


    MFG Svenja

  • Hallo, Svenja,


    Laut meinem Kenntnissstand tun die Behörden dies wirklich. Ich habe schon aus erster Hand Erfahrungen gehört, wonach sie Räume, die zuviel waren, einfach verschlossen haben, mit der Auflage, sie nicht mehr zu benutzen.


    Kann allerdings sein, dass der Umstand, dass es dein Elternhaus ist, die Behörden gnädig stimmt.


    Es ist zwar schon eine Frechheit, einfach Räume zu versperren, aber noch unerhörter wäre das, in my humble opinion, im eigenen Elternhaus.


    So far, Eis'n

  • Hallo,
    wenn Du ins Elternhaus ziehst, kann es nicht schwer sein, einen Mietvertrag mit Deinen Eltern zu machen der unabhängig von der Wohnungsgröße der ARGE genehm ist.
    Wichtig ist eigentlich, daß Du wirklich eine für sich vollständig abgeschlossene Wohnung hast.
    Betriebskosten und Heizkosten, werden wirklich nur für eine von der ARGE genehmigte Wohnungsgröße gezahlt.