Zusammenziehen mit selbstständigem Freund

  • Hallo, es geht um folgendes. Mein Freund und ich möchten gerne zusammen in eine Wohnung ziehen. Ich beziehe Hartz4 und mein Freund ist selbstständig.
    Durch seine Selbstständigkeit ist er momentan unter der Woche für 4 bis 5 Tage in einer anderen Stadt, dort hat er sich zusätzlich zu der Wohnung in die wir gemeinsam ziehen würden, eine Wohnung angemietet.
    Er verdient zwischen 4500 und 6000 Euro brutto monatlich, davon geht dann natürlich noch seine Krankenversicherung, Einkommens, Umsatz und Gewerbesteuer, Mieten, Raten für Kredite ab.
    Was mich interessieren würde ist, ob ich dann überhaupt weiter Anspruch auf ALG2 habe oder ob er mich komplett unterstützen müsste.


    Vielen Dank

  • Hallo,
    wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und es wird das gemeinsamme Einkommen angerechnet.
    Bei dem Verdienst Deines Freundes, würdest Du nichts mehr vom Amt bekommen.
    Mein Tip: Jeder seine eigene Wohnung und fertig.
    Du kannst ja trotzdem bei Deinem Freund übernachten, es ist nur wichtig, dass Du der ARGE immer beweisen kannst, dass Du in Deiner eigenen Wohnung wohnst.
    Die ARGE darf kontrollieren, aber nur Deine Wohnung.
    Die Wohnung Deines Freundes dürfen ARGE Mitarbeiter nur mit Genehmigung Deines Freundes betretten.