Bafög für Abendgymnasium ???

  • Hallo,


    Ab September geh ich aufs Abendgymnasium in die 11 klasse bin 18 Jahre alt....
    Ich hab mich kundig gemacht und reausbekommen das ich neben meinem 400 ? job noch Bafög beantragen kann, die Frage meiner seits ist jetzt, gestern hab ich mein Real Zeugniss beim Abendgymnasium abgegeben und den Rektor gleich gefragt ob das möglich ist noch dazu Bafög beantragen zu können daraufhin hat er mir gesagt das ich Bafög bewilligt bekomme.
    Soooooo jetzt folgendes Problem, ich wollte mir gestern von meinem Amt ein Bafög Antrag zugesendet haben, (sie hat mir auch einen zugeschickt !!!) aber hat gemeint das ich kein Anspruch auf Bafög hab nur Haupt und Realschüler :eek:


    Nun bin ich ganz verblüfft find des eigentlich ne sauerei das Imigranten Bafög bekommen und Hochschüler nicht, wär hat da Recht der Rektor oder die dumme Nu..S..S.. vom Amt ? :rolleyes:

  • Grundsätzlich gibt es für das Abendgymnasium BAföG und zwar elternunabhängiges BAföG. Des ergibt sich aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG und 11 Abs. 3 BAföG.


    Allerdings gibt es BAföG für das Abendgymnasium nach § 2 Abs. 5 BAföG nur, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im allgemeinen voll in Anspruch nimmt.


    Nach Tz. 2.5.4 der Verwaltungsvorschrift (BAföGVwV) wird grundsätzlich angenommen, dass die Ausbildung die Arbeitskraft nicht voll in Anspruch nimmt, wenn eine gleichzeitige Berufstätigkeit vorgeschrieben ist. Dies ist beim Abendgymnasium in den ersten drei Halbjahren der Fall.


    In den letzten drei Halbjahren dagegen besteht keine Verpflichtung zur Berufstätigkeit, so dass zumindest nach derzeitiger Rechtslage dann BAföG gewährt werden kann.


    Du kannst aber in den ersten drei Halbjahren Wohngeld beantragen.