Erstausstattung der Wohnung

  • So mein Problem ist, ich werde zum 01.09.07 bei meinem Ex ausziehen, mit dem ich ca. 6 Jahre zusammen gelebt habe. Ich habe bei der ARGE gefragt wie es aussieht mit Möbeln, Waschmaschine etc. pp. Dort hieß es das nach der langen Zeit, die wir zusammen gelebt haben, angenommen wird, es sei "ein gemeinsamer Hausstand" gegründet worden sei. Dem ist aber nicht so.


    Ich bin quasi von meinen Eltern also vom Kinderzimmer zu ihm gezogen und er hat ein eigenes Haus. Also dementsprechend gehört mir an Möbeln fast nichts, nur fast unwichtiger Kleinkram. Die Frage bei der ARGE ergab die Antwort das in diesem Fall nur ein Darlehen gewährt werden würde und ich dieses dann wieder zurückzahlen müsse.


    Ist das tatsächlich so? Ein Darlehen möchte ich nämlich ganz bestimmt nicht vom Staat haben, das sind die schlimmsten Schulden, die man haben kann...
    Vielleicht steht mir ja wenigestens eine Waschmaschine zu. Ich hab keine Ahnung. Bitte helft, ist dringend so langsam....

  • Hallo
    Leider sieht es nicht gut aus.


    Wohnungserstaustattungen erhalten nur diejenigen die zum ersten mal aus der elterlichen Wohnung ausziehen oder wenn die Wohnung ausgebrannt ist durch Feuer! Diese Art von Leistungen stehen im SGB II § 23

  • Hallo,
    ich habe ein änliches Problem gehabt.
    Denn auch ich habe mich von meiner Partnerin getrennt.
    Es wurde von uns beide bei der ARGE gesagt, dass alles an Einrichtungsgegenstände mir gehört.
    Die ARGE kann nicht das Gegenteil beweisen.
    Das sollte aber erst nach dem Umzug passieren, da die ARGE dann Deine Wohnung kontrollieren kann.
    Meine Partnerin hat zur Erstausstattung 1290,00 € von der ARGE bekommen.
    Natürlich must Du das beantragen, aber erst nach Umzug in die eigene Wohnung.

  • meine sachbearbeiterin hat gleich für mich einen antrag auf erstausstattung gestellt, obwohl ich in der alten wohnung bin. mein ex hat das komplette kinderzimmer und wohnzimmer mitgenommen :( zum kinderzimmer muss man sagen, das es das zimmer seiner älteren tochter (nicht gemeinsames kind) ist, und das wohnzimmer auch mit in die beziehung gebracht hat. kann man mir sagen was ich für unterstützung bekommen werde? wird alles komplett bezahlt, oder nur anteilig? danke vorab :)

  • Hallo,


    Die Beträge sind unterschiedlich, aber sie sind im Normalfall nicht so dass du so ohne weiteres in ein Möbelhaus gehen kannst und davon alles bekommst. Wirst dich wohl auf dem Gebrauchtmarkt umsehen müssen.
    Kann auch sein dass du das Ganze als Sachleistung bekommst, ist bei den verschiedenen Kommunen unterschiedlich.
    Da deine Sachbearbeiterin den Antrag schon gestellt hat, wirst du bald genau wissen, was du bekommst.


    Gruß Klaus

  • Hallo!


    Hosching, sehr gut! Was die Mitarbeiter der ARGE alles so toll interpretieren ist schon beeindruckend!
    Es heisst Erstausstattung eines eigenen Hausstandes, also ich hatte da einen über 40 jährigen Mann der sich von Frau und Kind getrennt hat und die ARGE wollte das aus dem gleichen Grund nicht übernehmen.


    Dann hat er eine Waschmaschine bekommen weil die anderen Dinge vom Hausstand ausreichten und er sich selbst noch Tisch und Stuhl zu organisieren vermochte.


    Die Ex-Frau hat den Rest des "gemeinsamen" Hausstandes bekommen da sie mit einem Baby gegangen war.
    Der Mann sollte die Wäsche dann mit den Händen waschen!


    Ich habe der ARGE angeboten gegen eine entsprechende Vergütung und die Bereitsstellung eines PC mit Internetanschluss alll das wa die Menschen benötigen für ein paar € bei ebay zu ersteigern!


    In dieser Woche hatte ich in Bergheim eine gebrauchte Waschmaschine und bis 1/2 Stunden vor Ablauf der Frist hatte noch keiner geboten, für 1 € und die Abholmöglichkeit durch AWO oder Caritas wäre es somit möglich gewesen dem Mann zu helfen!


    Da man sich aber inzwischen wohl von mir und meiner Creativität vorgeführt zu fühlen scheint gab es dann einen Gutschein beim Möbellager! Letztlich war mir aber egal wie und woher der Mann die Waschmaschine bekommt, wichtig war das es eben doch geht!


    Mehr muss ich dazu dann doch wohl nicht schreiben, oder ?




    Gruss