Hartz IV und Studium

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und es hat mir sehr gut gefallen muss ich sagen.


    Ich habe da mal folgende Frage ich hoffe mir kann da jemand helfen:


    Momentan arbeitet ich. Ich bin verheiratet und habe einen 4. Monate jungen Sohn.


    Ich will in Februar 08 anfangen zu Studieren wo bei ich dann hoffentlich Bafög bekommen würde und


    meine Frau Hartz IV.


    Meine Frau hat Vermögen die über den Freibetrag geht. Wenn wir das Vermögen jetzt auflösen und sozusagen verbrauchen. Wird das Amt da irgendwie nachfragen, oder ist das so wenn man an dem Tag der Antragstellung kein Vermögen hat, wird auch keiner mehr irgendwelche Nachforschungen machen.


    Schon mal Vielen Dank für eure Antworten.


    Henry

  • Hallo,
    was bei Antragstellung nicht mehr vorhanden ist, braucht auch nicht angegeben werden.
    Natürlich müsst Ihr das Vermögen nicht verbraten, es reicht schon ein anderer Name (Vertrauensperson) oder Bargeld zu Hause lagern, dass weis auch keiner, bringt aber keine Zinsen.

  • also - bei der beantragung wollen die kontoauszüge von den letzten 6 monaten sehen, lückenlos. man muss alle konten angeben wenn da eine grössere summe über das konto gelaufen ist (und dann noch bar abgehoben), muss man natürlich nachweise erbringen, wohin... warum... blaa... - am besten sowas nicht übers (eigene) konto laufen lassen!


    gruss - gertraude

  • danke schonmal für diese antworten.
    das Vermögen liegt bei einer anderen Bank als bei der Bank wo wir das Giro Konto haben.wenn ich das heute oder morgen überweisen lasse auf das konto von jemand anderem oder bar abhebe, und ich dan im März z.B. beantrage. wird das dann noch nachgeprüft???