Zuschuss zur Schultüte? Widersprüchliche Artikel

  • Hallo,


    ich habe hier zwei widersprüchliche Zeitungsartikel liegen.


    Der erste besagt, dass das Sozialgericht Schleswig (AZ: S 32 AS 214/06) entschieden hat, dass "Eltern, die Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (SGBII) erhalten, können von der Arbeitsagentur einen Kostenzuschuss für die Einschulung (z.B. für Schulranzen und Schultüte) verlangen. Grund: die Kinder dürfen nicht schlechter gestellt sein."


    Dagegen lautet ein Bericht der Zeitschrift Verdi Publik, Ausgabe 09/2007:
    "Viele Eltern, die mit ihren Kindern von ALG II leben, mussten sich für den Ranzen ihrer Erstklässler verschulden. Denn seit 2005 gibt es keine Beihilfen mehr für Schulkosten, (...)."


    Was stimmt denn nun? Das Urteil ist aus 2006, dürfte demnach aktueller sein? Wie überprüft man denn grundsätzlich den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen, wie (wo) kann man Gerichtsurteile nachlesen?


    Irgendwelche Ideen?


    Liebe Grüsse,


    Pepperchen

  • Ganz einfach: Es gibt hier in Deutschland eine freie Gerichtsbarkeit! Kein Gericht ist an die Urteile anderer Gerichte gebunden, sondern jeder Richter entscheidet im Einzelfall. Wenn Du also Geld für ne Schultüte willst, dann musst Du klage . mit ungewissem Ausgang. Für die ARGE sind Urteile irgendwelcher Gerichte nicht bindend!