Schaut die ARGE ins Grundbuch

  • Ich habe nach langer überstandener Krankheit jetzt Hartz IV beantragen müssen und hierzu eine Frage:


    Ich habe vor ca. 2 Jahren eine kleine Eigentumswohnung von meiner Mutter geschenkt bekommen. Hieraus erziele ich eine kleine Mieteinahhme von ca. 250 ? im Monat.


    Muß ich dies bei meinem Antrag angeben, bzw. schaut die ARGE II ins Grundbuch um festzustellen wer der Eigentümer ist? Ich nämlich schon überlegt, daß wenn sie es herausfinden Ihnen einfach den Kaufvertrag meiner Mutter zu zeigen, sodaß sie die Eigentümerin ist.


    Vielen Dank für ehrliche Antworten und Eure Hilfe.


    Ich habe zur Zeit viele Schulden und brauchen jeden Cent um diese zurück zahlen zu können

  • Hallo!


    Auf welches Konto gehen denn die Mieteinahmen? Da die Arge ja Deine Kontoauszüge der letzten drei Monate prüfen kann, wird es schwierig werden .... Denn eine relgemäßige Einahme druch Miete ist eben ein Einkommen...


    LG Laetitia