In enger Absprache mit ihrer Arbeitsvermittlerin suchte eine alleinerziehende Mutter erfolgreich eine Arbeitsstelle.
Das Jobcenter Märkischer Kreis unterstellte eine verspätete Meldung der Arbeitsaufnahme und forderte per Bußgeldbescheid 458,50 €.
Im Verhandlungstermin am 26.02.2021 vor dem Amtsgericht Menden konnten alle Anschuldigungen widerlegt werden und das Verfahren wurde eingestellt.
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/jobcenter-maerkischer-kreis-scheitert-mit-ordnungswidrigkeit-vor-dem-ag-menden_a1532456
https://www.beispielklagen.de/klage116.html
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