Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft

  • Hallo, bin neu hier und habe ein grosses Problem. Ich bin alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nun hat meine Tochter Arbeit und verdient ca. 1000?. Sie ist volljährig, 18 Jahre alt. Zählt sie noch weiter zur Bedarfsgemeinschaft oder nicht mehr, weil sie ja unter 25 ist. Die Arge hat mir für November das Geld gestoppt und will erst eine Lohnabrechnung haben, dann eine neue Berechnung durchführen. Abrechnung bekommt meine Tochter aber erst am 22. November. Aber darf die Arge überhaupt noch meine Tochter mit in die Berechnung nehmen und muss sie ihre Abrechnung wirklich der Arge vorlegen? Ist das jetzt nicht so, dass die Arge die neue Berechnung jetzt nur für meinen Sohn und für mich machen kann? Warum will sie warten was meine Tochter verdient, sie ist doch nicht mehr bedürftig. Zählt sie dann nicht zur Haushaltsgemeinschaft? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Gruss

  • Hallo!


    Wenn Deine Tochter in derselben Wohnung lebt wie Du gehört sie zur Bedarfsgemeinschaft und muss ihr Einkommen auch für Euch einsetzen. Ist also so gesehen korrekt was die Arge macht. Das müsste aber doch alles in den Broschüren der ARGE stehen - oder Du kannst es auch hier im Info-Teil nachlesen.


    In einer Bedarfsgemeinschaft hat jeder sein Einkommen für die gesamte BG einzusetzten...



    LG Laetitia

  • Ich lebe zusammen mit meiner Frau und meinem zu 100% Schwerstbehinderten 37jährigen Stiefsohn in unserem gemeinsamen Haus. Mein Stiefsohn bekommt eine montl. Rente als Schadenserstz für einen ärztlichen Kunstfehler. Meine Frau ist als Betreuerin eingesetzt. Ich stehe kurz vor Hartz IV. Gehört mein Stiefsohn mit zur Bedarfsgemeinschft?

  • Hallo, Ihre Frage müssen Sie so stellen dass jeder eine Antwort schreiben kann. Sie haben Ihre Frage nur an mich gestellt, ich bin auch neu hier und habe nicht viel Ahnung davon. Wenn Sie Ihre Frage stellen, ich glaub, da müssen Sie ein neues Thema erstellen, einfach sich mal da durchboxen, viel Glück.



  • Falsch!!! Deine Tochter wird nur noch als Haushaltszähler gewertet und muss nicht Ihr Einkommen für euch aufbringen. Gem. § 7 Abs III Nr. 4 SGB II gehören unverheirate, erwerbsfährige Kinder dann zur BG wenn sie Ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können. Dies kann deine Tochter. Somit nicht BG und kein Einkommen was angerechnet wird.
    Finde es tlws. krass,w as hier für Aussagen getroffenw erden.


    LG Jule

  • Hallo, ich danke dir für deine Antwort. Mir ist ein grosser Stein vom Herzen gefallen. Denn ich habe auch gelesen, dass zwar Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, aber nicht umgekehrt. Also wenn meine Tochter jetzt zur Haushaltsgemeinschaft zählt, und sie verdient 970? netto, dann muss sie mir davon nichts geben? Sie ist 18 Jahre alt. Wird dann nicht vermutet dass sie mich unterstützt? Oder muss sie mir nur ihren Mietanteil geben und sonst nichts?


    Lieben Gruss

  • Nein, deine Tochter muss dich nicht von Ihrem Geld unterstützen. Sie ist dir zu keinem Unterhalt verpflichtet. Haushaltszähler heißt, dass nur noch 2/3 ( du und dein anderes Kind) von der ARGE an Mietkosten übernommen werden. Solltest du von deiner Tochter Mietkosten verlangen, musst du das bei der ARGE anzeigen, damit das als Einkommen gewertet werden kann.


    LG Jule

  • Hallo ich bins nochmal, nu war ich heute bei der Arge. Die nehmen jetzt auch meinen anderen Sohn, (18 Jahre alt) raus, weil er selber genug verdient: Ausbildungsvergütung 345 ? netto plus 154 ? Kindergeld. Ist ja auch ganz gut so. Aber jetzt kommts, die Arge sagt, dass, wenn mein Sohn zuviel hat, er mir dies geben muss und die Arge ziehts mir wieder ab. Die Begründung wäre, laut Arge, man nehme sein Einkommen, stellt es seinen Auslagen gegenüber und wenn dann was übrig wäre müsste er mir von seinem Kindergeld was abgeben. Stimmt das?
    Liebe Grüsse
    Gabi