Anrechnung der Abfindung,

  • Guten Abend,


    ich habe eine Frage.
    Meine Situation,


    ich bin 57 Jahre und habe vor 2 Jahren meinen Job nach 24 Jahren aufgegeben (mit Auflösungsvertrag) um die letzten Monate bei und mit meinem totkranken Mann zu verbringen. Ich bekam eine Abfindung von 60.000 Euro. Davon kauften wir ein zuerst Auto um flexibel zu sein (Arztbesuche etc.)
    Aufgrund dieser Abfindung bekam ich eine ALG-Sperre von 10 Monaten, und musste mit meinem Mann davon den Lebensunterhalt bestreiten. Dann starb er, Beerdigungskosten waren knapp 10.000 Euro. Ich bin in eine kleine Wohnung gezogen wegen der hohen Miete (Umzugskosten etc., neue Möbel), was insgesamt auch so um die 8.000 Euro waren.


    Nun habe ich nur den das Geld, was ich als Vermögen haben darf, das wars. Es kommt einfach in 2 Jahren soviel zusammen.


    Nun stehe ich vor dem ALGII Antrag und er wird mir nicht bewilligt da das Amt der Meinung ist ich müsste noch mindestens 50.000 Euro haben *lach*


    Ich würde erst die Genehmigung bekommen, wenn ich alles (ALLES) was ich davon gekauft habe per Quittungen etc. nachweise. Aber vieles davon kann ich gar nicht nachweisen.


    Ist das rechtens? Ich habe alles korrekt ausgefüllt, Sparkonto mit dem jetzigen Vermögen nachgewiesen etc. etc.


    Kann ich denn wirklich 2 Mal bestraft werden dass ich damals die Abfindung bekam? (erst durch die 10-monatige ALG I - Sperre und nun nochmal?


    Ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte.


    Vielen Dank


    (noch eine kleine Frage, muss ich das Auto verkaufen um an "Vermögen" zu kommen, wenn mir dies doch bei einer Jobsuche enorm helfen würde um an einen Arbeitsplatz zu fahren?)


    seipelchen