Wir blicken nicht mehr durch !!! Hilfe !!! ALG2/Elterngeld/Mutterschaftsgeld

  • Hallöchen,


    langsam haben wir total den Überblick verloren,vielleicht könnt ihr uns helfen.


    Worum es geht:


    Wir haben am 11.11.2007 unseren 2. Sohn bekommen. Das ist ja erstmal erfreulich! Nun haben wir-da wir leider im Bezug von Alg II sind-einen Änderungsbescheid erhalten. Dort wird das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld als Einkommen angerechnet. Das ist ja eigendlich auch kein Problem. Nun haben wir aber ebenfalls heute den Bescheid über das Elterngeld erhalten,dort wird das Mutterschaftsgeld ebenfalls abgezogen. Wenn man so will wird das Mutterschaftsgeld von 2 Seiten gleichzeitig abgezogen. Ich kann mir nicht vorstellen dass das richtig ist. Laut Bescheid vom Landesverwaltungsamt (Elterngeld) ist der Abzug im § 3 Abs. 1 BEEG des Mutterschaftsgeldes vom Elterngeld gerechtfertigt. Die ARGE jedoch ist der Auffassung, dass das Mutterschaftsgeld auch als Einkommen gilt. Was sollen wir jetzt machen ? Uns fehlt das Geld an allen Ecken und Kanten.


    Bitte antwortet wenn ihr mehr als wir wisst oder selbst diese Erfahrung machen musstet.


    Vielen Dank schonmal ,


    Anika + Patrick

  • HAllo Ihr Zwei,


    NIcht anzurechnedes EInkommen:
    Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder bis zu 300€, sowie das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Elterngeldes.
    In den sechs Wochen VOR der Geburt ist das Mutterschaftsgeld dagegen als Einkommen zu berücksichtigen.


    Da euer Zwegr aber jetzt da ist gilt: Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder bis zu 300€, sowie das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Elterngeldes....................NICHT anzurechnendes Einkommen.


    Widerspruch einlegen gegen den Bescheid der ARGE.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • ja das stimmt das darf nicht als einkommenm angerechnet werden mich wollten sie auch gleich abzocken wo ich nur ma nachgefragt habe bin jetzt in der 8 woche schwanger und bevor es ärger gibt habe ich mich gleich erkundigt udn das amt will auch alles haben habe ich bei meinen anwalt gefragt und der meitne auch gleich wiederspruch einlegen da es ja für das kind ist und nicht für mich.....

  • hallo,
    meine Tochter lebt derzeit auch von ALG II und hat einen Sohn der Ende Januar 2 Jahre wird. Sie erhält für 2 Jahre Erziehungsgeld, also 300 EUR monatlich.
    Laut dem neuen ALG II Bescheid erhält sie ab 01.01.2008 einen Mehrbedarf von 125 EUR, bisher bekam sie den nicht.
    Liegt es daran, das sie das Erziehungsgeld angerechnet bekommt? Aber dies bekommt sie im Januar ja auch noch.