Fahrtkostenersatz

  • Ich weiß nicht ob dieses Thema hier schon behandelt wurde. Trotzdem habe ich einen Hinweis im RTL-Text entdeckt der die Zahlung des Fahrtgeld von und zum Amt betrifft.


    Zitat vom 08.12.2007 22:02:38 Uhr


    ALG II: Fahrtkosten werden erstattet.


    Hartz iV-Empfänger können sich die Kosten für Fahrten zu den Pflichtterminen bei den Sozialberichten erstatten lassen.
    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Agentur für Arbeit auch geringfügige Beträge erstatten muss.


    Die Ansicht der Abeitsagentur, sie müsse nur Kosten über 6 Euro erstatten, folgten die Richter nicht. Denn eine "Bagatellgrenze" von 6 Euro wird den beschränkten Verhältnissen eines ALG II-Bezihers nicht gerecht.


    Zitat Ende


    Az. B 14/7b AS 50/06 R