Umzug von B.-W. nach S.A. Anspruch auf ALG 2?

  • Ich bin alleinerziehund und habe zwei Kinder. Nächstes Jahr wollen wir von Baden-Württemberg nach Sachsen-Anhalt ziehen. Arbeitslos bleibe ich anfangs dennoch.


    Habe ich ein Recht auf ALG 2 oder ist das ausgeschlossen, weil ich nicht wegen einem Job den Wohnort wechsle?

  • Wenn du Anspruch auf ALGII hast, bekommst du es überall in der BRD. Wenn du allerdings nicht arbeitsbedingt umziehst, sondern aus rein privaten Gründen, musst du sowohl den Umzug als auch die Kaution für die neue Wohnung (die du dir erst von der ARGE in deinen künftigen neuen Wohnort genehmigen lassen musst, bevor du den Mietvertrag abschließt!) selbst zahlen. Nur die Miete für die neue - genehmigte - Wohnung wird dann von der ARGE übernommen. Und: du musst dich natürlich bei der alten ARGE abmelden, bevor du dich bei der neuen anmeldest.