Anrechnung bei ALG 1 und ALG 2

  • Hallo,


    Habe bislang noch null Erfahrung mit Hartz 4 und Co - ab Ende januar ist es aber voraussichtlich so weit ...


    Jetzt brennt mir grad folgendes unter den Nägeln:


    Meine Partnerin erhält derzeit ALG 1, ich werde Ende Januar ALG 2 beantragen.


    Nun hat sie (25 jahre alt) noch ein Vermögen von etwa 12000 Euro auf einem Sparkonto.


    Ich selber hab gar nix - und es gibt jede Menge Vollstreckungsbescheide gegen mich wegen meiner Unternehmenspleite ...


    Wie läuft das jetzt mit der Vermögensanrechnung? Ich (36 J. alt) als ALG 2 Antragssteller darf ja nix haben ausser bis Freigrenze (also ca. 5000 Euro) - aber wenn ich ich sie hätte, würden sie ja gepfändet.


    Sie muss ja ihr Vermögen dann auch angeben, oder ist sie da wegen ALG 1 und so noch aussen vor?


    Wenn dann ihr Vermögen auch angerechnet würde, würde dieses dann mit meinem Freibetrag verrechnet, auch wenn es auf ihrem Konto bleibt - oder könnten dann meine Gläubiger versuchen, bei ihr zu pfänden?


    Ist offenbar irgendwie ziemlich kompliziert, dieser ganze Kram ...