Hallo zusammen,
erhalte seit einigen Monbaten  ALG II nicht mehr als Zuschuss, sondern als Darlehen.
Arge meinte, daß die Befreiung von den  GEZ-Gebühren dann nicht greifen.
Meine Frage an Euch:
Bin ich bei   ALG II auf Darlehenbasis   weiterhin von den  GEZ Gebühren befreit ?
Gibt es Urteile hierzu, die Ihr kennt ?
Gruß an alle
Benjamin
