Anrechnung /Selbstständigkeit

  • hallo,


    ich bin selbstständig und da ich aber unregelmässige einkünfte habe, bekomme ich noch ALGII, was dann
    verrechnet wird.


    nun habe ich meine jahresabschlussrechnung abgegeben und nun heißt es, dass sich einiges verändert hat...


    wie z.b. man kann/darf nichts mehr absetzen, sprich pc oder monitor kauf.


    meine frage:
    kennt sich jemand mit dem anrechnungsverfahren aus selbstständiger tätigkeit aus...
    oder links zum anrechnungsverfahren... (was auf dem neuseten stand ist)


    es muss doch eine einheitliche vorlage geben, was auf dem neuesten stand ist und woran ich mich und die sacharbeiter dran halten können oder müssen....


    schöne grüße und vielen dank
    jesso

  • Über dieses Thema grübel ich auch - der Link von nataly zeigt, dass bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung grundsätzlich normal abgesetzt werden kann. Nur "vermeidbare" Ausgaben sollen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 der VO).


    Ansonsten ist doch in 2007 noch die Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgütern möglich, ab 2008 soll alles in eine Poolabschreibung laufen.


    NEUE/ZUSÄTZLICHE FRAGESTELLUNG
    War es schon immer so, dass die Einnahmen auf den Bewilligungszeitraum und nichtein Monatsvergleich erfolgen musste? Das ist doch oft der wirklíche Haken - mit der Folge, dass sich der Zeitraum für ALG II verlängerte, wenn in einem Monat wegen der hohen Einkünfte aus selbst. Tätigkeit kein ALG II zu bewilligenn war - das ist damit völlig unmöglich, auch wenn nur 1€ ALG gezahlt wurde.


    Wo und was ist zu diesem Themenkreis der Anrechnung auf den gesamten Bewilligungszeitraum zu beachten?