BITTE! DRINGEND - Habe ich Anspruch auf Hartz 4?

  • Hallo und danke erstmal an die die mir helfen wollen..meine Situation ist folgende:


    Ich bin 20 Jahre alt (also unter 25) und ziehe noch Ende diesen Monats aus, also zum 1.02.2008 bin ich aufgrund familiärer Probleme und Spannungen in einer eigenen Wohnung. Ich bin z.Z. Zivi und werde dies auch noch bis zum 31.04.2008 sein. Danach möchte ich studieren, aber das geht für mich erst zum WS 2008.


    Meine Frage ist nun:


    Habe ich für die Zeit zwischen dem 31.04 und dem 1.10 (wenn das Studium beginnt) Anspruch auf Hartz4. Ich muss mich Ende diesen Monats sowieso im Arbeitsamt melden, weil ich 3 Monate vor Dienstende stehe. Wenn ich sie nun also vor die vollendeten Tatsachen Stelle, das ich in einer eigenen Wohnung lebe und in drei Monaten mein Zivi zu Ende ist und ich dann erst nach weiteren 4 Monaten studieren gehe, bekomme ich dann Hartz 4 oder können sie mir dieses verweigern und in die Wohnung meiner Eltern zurück verweisen? Zumal wenn ich bis vor der Meldung im Amt schon die Wohnung habe, kann ich nicht so ohne weiteres raus!


    Bitte helft mir...die Zeit rennt mir davon...DANKE NOCHMAL


    Ich wollte noch eine Info hinzufügen, da sowas ja auch von schwerwiegenden Gründen abhängen kann.
    Ich wohne mit meinen Eltern und meinen 24 Jahre alten Bruder in einer 3,5 Zimmer Wohnung. Mein Bruder und ich teilen uns ein Zimmer und er ist chronisch krank und hat einen Behindertenausweis mit Behinderung zu 50% und ist noch bis Ende Juni krankgeschrieben. Es bestehen Dauerprobleme zwischen ihm und mir und aufgrund der 74 qm Wohnungn ist es uns nicht möglich, uns voneinder zu distanzieren. (Fikge ist dauernder extremer Streit)

  • Hallo Jay Dee!


    Hört sich so an als hättest Du gegenwärtig noch keine eigene Wohnung und hast vor, Dir diese zwischenzeitlich zuzulegen.


    Wenn das so ist wirds komplizierter!


    Wenn Du die Wohnung schon vor Deiner Zivizeit hattest ist der Sachverhalt sicherlich einfacher.


    Einfach mal den Sachverhalt bei der ARGE vortragen, zumal Dir während der Wartezeit zum Studium auch eine Maßnahme seitens der ARGE auferlegt werden kann, was aber nur in wenigen ARGE so praktiziert wird, meist wird erst einmal verlangt das man sich um Arbeit bemüht und dies nachweist bevor bei dauernder Erfolgslosigkeit so entschieden wird, aber dann wärst Du vermutlich schon im Studium.


    Was zumutbar ist wird von den ARGE'n natürlich anders gesehen wie vom Rest der Welt, dies sind auch meist die Gründe warum Sozialgerichte von HARTZ IV Beziehern so erfolgreich genutzt werden können, leider geschied dies viel zu selten.


    Dein Fallmanager muss Dich auf Anfrage aber entsprechend aufklären, nur musste die Fragen entsprechend richtig formulieren und hinreichend beantworten lassen.



    Gruß