Darf mir bei Unterhaltserhöhung der Mehrbedarf gekürzt werden ?

  • Hallo zusammen!
    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Dadurch das die Düsseldorfer Tabelle seit 1.Januar auch für Berlin gilt, ist der Unterhalt für meinen Sohn von 231 auf 262 Euro gestiegen. Brav habe ich das dem Jobcenter gemeldet. Postwendent kam ein Brief , in dem stand das mir wegen dem Einkommen von 31 € mein Mehrbedarf , den ich wegen meiner Rehamaßnahme bekomme, um 20,55 € gekürzt wird und meiner Tochter Leistung für Unterkunft und Heizung um 6,17 €. Nicht nur das. Mein Lebenspartner, der zur Zeit ALGI bezieht, bekam auch einen Brief das er 32, 56 € wegen der Unterhaltserhöhung an das Jobcenter zurück zahlen soll. Ich war bis jetzt der Meinung, das mir von den Mehrbedarf nichts abgezogen werden darf. Ferner verstehe ich nicht warum mein Partner (der nicht der Kindesvater ist)und ich seperate Zahlungsaufforderungen bekommen und uns Künftig eine Summe abgezogen werden soll, die die eigentliche Erhöhung des Unterhalts übersteigt. Mir kommt das alles fast wie doppelte Abzocke vor, wenn ich ganz böse denke. Danke im vorraus Gruß A.