Nichts zu verbergen - Widerspruch gegen Sanktionen

  • BESCHEID VOM 31:01:2008 - Absenkung des ALG II gem. §31 SGB II



    W I D E R S P R U C H


    W I D E R S P R U C H


    W I D E R S P R U C H



    Sehr geehrter Herr Houben,


    mit der von Ihnen als gerechtfertigt betriebenen Sanktion wegen angeblichen Fehlverhaltens meinerseits lege ich das Rechtsmittel des WIDERSPRUCHS ein.



    Widerspruch 1


    liegt demnach zu Grunde, weil die von Ihnen im Beisein des Zeugen BRUNEN, seines Amtes als Beigeordneter der Stadt Geilenkirchen tätig, gemachte Aussage; mich wegen angeblichen nicht Arbeiten wollen auf „Null-Leistungs-Anspruch“ nach ALG II zu bringen durchaus geeignet ist den Sachverhalt vorsätzlich anders zu interpretieren und dadurch zu einer nicht meiner Person gerecht werdenden Entscheidung auszulegen.



    Widerspruch 2


    besteht darin die Reformen nach HARTZ IV als zwar gesetzlich verabschiedet aber durchaus frag und entscheidungswürdig einzustufen. Wenn Menschen mit kriminellem Hintergrund maßgeblich an der Strukturierung solcher Reformen mitgewirkt haben, sollte man zwar nicht grundsätzlich von anderen Hintergrundgedanken ausgehen, darf aber nach den Urteilen der Gerichte zufolge in dem Fall HARTZ davon ausgehen, das eine Unternehmerische Lobby es sehr wohl verstanden hat in Ausschüssen und Beraterfunktionen, Arbeitsmarktpolitische Grundsätze so zu verändern das, anders wie von den Politkern in den Medien publiziert, ein Eingriff in den Arbeitmarktpolitischen Faktor Entlohnung, vorliegt. Dies begründet sich schon alleine aus der Regelung das man jede „zumutbare Arbeit“ annehmen muss, die bekanntlich von den umsetzenden Behörden ARGE und Bundesagentur für Arbeit anders interpretiert wird wie von den Sozialgerichten.


    Widerspruch 3


    ergibt sich aus den Faktoren, die Seitens des Maßnahme durchführenden Unternehmens zum eigenen Vorteilsschutz verhelfen.



    Begründung zu 1


    Als Entscheidungsträger, der den Fallmanager hinsichtlich der Unerfahrenheit im Umgang mit Personen meines Schlages entlastet, sich also mit den Belangen eines ALG II Beziehers seitens höherer Stellung persönlich beschäftigt, haben Sie Herr Houben leider die Problematik, das Ihnen meine Angriffe und Vergleiche gegen und um HARTZ IV, doch sehr gegen Ihre Persönlichkeit zu gehen scheinen. Auch wenn ich des Öfteren in Gesprächen mit Ihnen dies entsprechend klar zu stellen wusste, erkennt man dass es Sie im Ego trifft, einer Person wie mir mit Einschüchterungen und Nettigkeiten nicht beikommen zu können. Daraus ergibt sich, das eine neutrale Bewertung von Vorgängen im Grunde nicht möglich ist, allerdings wird es jedem so ergehen, der sich mit mir persönlich auseinandersetzen muss, weil die Nachhaltigkeit meiner Darlegungen in der Regel als Angriff verstanden wird, häufig ist es ja auch so angedacht, es stellt sich nur die Frage wo derjenige die Grenze zieht zwischen Kritik, Anregung und Angriff. Die Formulierung einer gewissen Aggressivität meiner Person durfte ich dem Schreiben entnehmen und eine Bewertung dieses Ausdrucks hängt sicherlich von der Größe des kommunikativen Wortschatzes ab.


    Vorurteile sind aber kein gutes Kriterium, ebenso wenig wie Zielvorgaben, wenn es um Sachverhaltseinschätzungen geht.




    Begründung zu 2


    Die Reformen machen die ALG II Bezieher zu Schuldigen Ihrer Arbeitslosigkeit und eines daraus resultierenden Leistungsanspruches. Nicht die mangelnde Bereitschaft der Wirtschaft Arbeitsplätze zu schaffen, sondern die Auswirkungen globaler marktwirtschaftlicher Interessen – im Übrigen sind auch hier drin die Vergleiche zur Weimarer Republik und der Weltwirtschaftskrise 1926 meinerseits begründet – sind die Ursache für die fehlenden Arbeitsplätze in Deutschland. Daher jedem Arbeitslosen zu erklären er sei zu faul zum Arbeiten und das auch noch unter dem Aspekt mangelnder Qualifikation, was auch immer im Nachhinein da hingehend hinein zu interpretieren ist, ist ein clevere Schachzug derer die, Verantwortung tragend keine Qualifikation besitzen, die Dinge für das Gemeinwohl sinnvoller zu lösen. Ausführungen hinsichtlich, wessen Interessen durch die Volks(ver)treter im Nachhinein wirklich vertreten werden, darf ich mir nach etlichen Schreiben und Stellungnahmen wohl ersparen, da alles fein säuberlich in meiner Akte enthalten sein sollte.


    Die Zielsetzungen der ARGE Heinsberg und anderen Orts sind vermutlich alle gleich, denn wie zu Jahresbeginn 2008 festzustellen ist, wurden verschärft Sanktionen ausgesprochen.
    Über Vergleiche zum Dritten Reich hinsichtlich der Sanktionierung oder Einschränkung von Schuldigen im Sinne der Staatsführung möchte ich mich eigentlich nicht immer wiederholen müssen, zumal mir bekannt ist das diese von Ihnen absolut Fehl interpretiert werden, warum auch immer! Vorsatz möchte ich da nicht unterstellen, aber wir haben vermutlich eine andere Basis des Grundwissens.




    Die Reformen sind von den Sozialgerichten oft genug als Grund gesehen worden, Auslegungen anders zu werten und hinsichtlich meines angeblichen Fehlverhaltens darf ich feststellen, das gegenwärtig in Deutschland noch Meinungsfreiheit besteht, obwohl nicht zuletzt Ämter und Politiker die Medien hinsichtlich dessen was berichtet wird sehr stark manipulieren.


    Ich lehne die HARTZ IV Reformen ab und daraus resultiert bereits der zweite unabhängige Widerspruch.



    Begründung zu 3


    für mich sind die Darlegungen der TERTIA Verantwortlichen, sollten sie so tatsächlich geäußert worden sein, völlig unverständlich.


    Hinsichtlicher Abmahnungen ist mir nichts bekannt was „Unterrichts störend“ und mehrmalig weder mündlich noch schriftlich an bzw. abgemahnt wurde. In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine persönliche Aussage des Herrn Henke Bundesagentur für Arbeit – Maßnahmeverantwortlicher, der mein Verhalten sogar als vorbildlich schilderte bis zu dem Tag der Praktikumsbeendigung durch die Entscheidung von Frau Troschke meiner eigentlichen Fallmanagerin.


    Schriftliche Abmahnungen hat es lediglich eine, auf persönliches Verlangen meinerseits gegeben weil ich damit provozieren wollte das die ARGE hinsichtlich gemachter Unterstellungen über „Schwarzarbeit“ Stellung bezieht, aber man hat ja gekniffen! Selbst ein Widerspruch gegen die Entscheidung wurde neutral dargelegt, da angeblich kein Verwaltungsakt vorliegt. Auch dieses Vorgehen, den Menschen etwas zu unterstellen, erinnert mich an gewisse Zeiten um 1930!


    Somit sind die von Ihnen erwähnten Abmahnungen in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Entscheidung hinsichtlich meines Verhaltens um den 18.12.2007 zu sehen.


    Die Tatsache, dass die TERTIA nicht mehr in der Lage ist die Bahnkarten zu gleichen Konditionen wie 2007 zu besorgen und das durch die vermutliche Einstellung der Maßnahme zum Jahresende 2008 angekratzte Nervenkostüm einiger Mitarbeiter hat wohl eher den Neidfaktor ausgelöst, der meine Klarheit in den Vorstellungen von Zumutbarkeiten widerspiegelt.


    Ich denke, dass die Teilnehmer der Maßnahme allesamt bis auf eine Person, die dann auch ein Praktikum bei TERTIA gemacht hat und als Maulwurf verdächtigt wurde, da für mich sprechen werden.


    Das Wissen, das ich auf die vertraglichen Einhaltungen der Eingliederungsvereinbarung pochen werde ist sicherlich der tatsächliche Hintergrund das ich ohne jeglichen Vorwurf erklärt bekam, das für mich die Maßnahme beendet sei.







    Hinsichtlich der Störung von Unterricht und der Gefährdung von anderen Teilnehmern nur soviel, was als Unterricht, vermutlich sogar billigend von der ARGE gewollt, bezeichnet wird und was tatsächlich statt findet sind zwei paar Schuhe. Als der Eklat mit der Dozentin Schwegel statt fand befand sich unsere Dozentin auf Abwegen. Der Neid von Frau Schwegel ist ja verständlich hat sie doch erstmalig nach Scheidung die Situation für Ihr Hobby „Pferd“ Geld verdienen gehen zu müssen und der Frust bei Frau van Dorp ist nicht minder groß, wenn man des Nachts Kellnern gehen muss um mit dem Zweitjob halbwegs über die Runden zu kommen. Das man dann am nächsten Tag „…so eine Krawatte“ bekommt bei den Argumenten des Herr Grunert wurde mir von einem andern Teilnehmer gesteckt, als sich die Damen darüber auf dem Flur unterhielten! Das ist dann wohl korrektes Verhalten, ganz zu schweigen über die Qualität qualifizierender Inhaltsstoffe angeblicher Lern - und Fördervorgänge gegenüber den Teilnehmern.


    Einen Vermerk hinsichtlich meiner Fördervorstellungen dürfte es in einem der Gesprächsprotokolle, die ja auch erst kurz vor Weihnacht eingeführt wurden, geben – erfüllt werden konnten diese nicht einmal im Ansatz, soviel zu Qualifikation nach HARTZ IV



    Herr Houben, ich ahnte schon, das eine sachlich faire Beurteilung des Umstandes nicht aus Ihrem Denken zu erwarten ist, also bleibt nur der Weg vor das Sozialgericht, sollte sich im Hause der ARGE nicht noch über die Rechtsabteilung eine anders lautende Entscheidung ergeben.


    In diesem Sinne und bis auf neuerliche Versuche den o.g Umstand zu erfüllen, verbleibe ich


    Mit freundlichem Gruß