Anrechnung von Pflichtpraktikums-Entgelt im Studium auf ALGII?

  • Hallo,


    also mein Mann fiel bisher aus meiner ALGII-Berechnung raus (nur der Mietanteil von ihm wurde abgezogen), da er als Student kein Einkommen und nur Bafög hat.


    Nun macht er aber bald ein Praktikum, für das er auch etwas Geld bekommt. Stellt sich die Frage ob es zur Anrechnung von Pflichtpraktikums-Entgelt auf mein ALG II kommen wird, selbst wenn das Praktikumsentgelt ganz oder teilweise auf das Bafög angerechnet wird?


    Wenn ja, wäre das ja eine doppelte Anrechnung und wir würden unterm Strich noch weniger haben als jetzt.


    Wer hat da schon ähnliche Erfahrungen in Berlin gemacht?


    Gruß deci2001

  • Gibt es den niemand, der mir seine Erfahrungen aus Berlin mitteilen kann?


    Wie die Anwendungsvorschriften der Verordnungen / Gesetze sind weiß ich zwar inzwischen aber ich befürchte das es wieder einmal eine Doppelanrechnung oder den Versuch der Doppelanrechnung geben wird.


    Mein letzter Widerspruch lief über ein Jahr. Habe keine Lust wieder solange auf mein Recht zu warten.


    Gruß deci2001

  • In den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit ist geregelt, dass eine Berücksichtigung bei ALG II nicht erfolgt, wenn bereits eine Berücksichtigung beim BAföG erfolgt ist:


    "2.8 Bei Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw.
    SGB III bereits berücksichtigtes Einkommen


    Abzusetzen ist der Teil des Einkommens, der bereits bei der
    Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung nach


    • dem 4. Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes,
    • den §§ 71 ff SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) oder
    • § 108 SGB III (Ausbildungsgeld)


    angerechnet wurde.
    Die Absetzung dieser Einkommensteile ist auf Antrag vorzunehmen;
    sie können auch für Ansprüche vor dem 1. August 2006 abgesetzt
    werden."


    http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2011%202007-9-10.pdf


    (Seite 32 von 55)

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstehe verhält es sich so:


    Bekommt mein Mann durch die 350 Euro Praktikumsentgelt z. B. (wir warten noch auf den Bescheid) 150 Euro weniger Bafög, so werden die restlichen 200 Euro bei meinem ALGII mit angerchnet. Bleibt die Frage offen ob sie dann einfach bei mir als Einkommen auftauchen oder bei ihm? Und wenn bei ihm bekommt er dann auf diesen Teil noch Freibeträge wie ich auf mein Einkommen auch oder nicht? Sein Regelsatz und Mietanteil werden ja bestimmt nicht im Bescheid mit aufgeführt, da er ja rausfällt als Bafög Empfänger aber wie sieht dann deren Rechnung aus?


    So langsam weiß ich nicht mehr ob ich mich noch darüber freuen soll, das er ein bezahltes Praktikum bekommen hat. Ich sehe da nur Probleme im Moment.


    Gruß deci2001

  • Bin mir nicht sicher, ob deine Interpretation zutrifft. Man kann auch so argumentieren:


    Da die 350 EUR Praktikumsentgelt bereits bei der Feststellung des BAföG-Anspruchs berücksichtigt wurden, sind sie in gleicher (voller) Höhe bei der ALG II-Berechnung abzusetzen. Also nicht nur 150 EUR.

  • Siehst du ich bin mir da auch sehr unsicher wie man das interpretiert. Schließlich nimmt ja das Bafög Amt egal was am Ende raus kommt auch bereits die 350 Euro als Berechnungsgrundlage. Das könnnte auch bedeuten, das es überhaupt nicht zu einer Anrechnung bei mir kommen darf/kann. Da das alles so unsicher ist hätte ich ja auch so gerne mal gehört was andere für Erfahrungen - gerade in Berlin - gemacht haben.


    Nataly, hast du noch nen Tip (Lektüre oder so) wo man mehr zur Praxis erfährt?


    Gruß deci