Vllt kann mir ja hier jemand helfen...

  • Huhu,


    Bei mir herrscht momentan folgende Situation: Ich, 20, wohne noch bei meinen Eltern, habe in der Vergangenheit noch nicht gearbeitet, da ich durch meine durchwachsene Vergangenheit meine Schule mit 15 geschmissen hab, 2 Jahre mit Depressionen zugebracht habe und danach versuchte, Schulabschlüsse nachzuholen (und momentan auch noch dabei bin -> Abitur im Fernstudium), um überhaupt etwas erreichen zu können.
    Nun hat sich für mich ergeben, dass ich von einem guten Bekannten, der in Hamburg lebt, ein Jobangebot erhalten habe, was ich auch sehr gerne annehmen würde, da ich sowieso schon länger mit dem Gedanken spiele, hier weg zu ziehen, der Vergangenheit wegen und weil mir der Ort, in dem ich wohne, keine wirklichen Zukunftsperspektiven bietet, außer ich möchte mein Lebtag an irgendeinem Fließband stehen oder in Supermärkten jobben.
    Nach einem Gang heute zum Arbeitsamt und dem Arbeitssuchend melden und der Erklärung meiner Situation, kam von der "netten" Dame am Empfang nur der Kommentar "Sie sind doch überhaupt nicht berechtigt, irgendwelche Leistungen zu beziehen".


    War natürlich schonmal ein herber Dämpfer... Danach telefonierte sie kurz mit einem Kollegen und meinte dann, dass die Erstattung von Umzugskosten davon aber völlig unabhängig sei... Weitere Fragen wollte sie allerdings nicht beantworten, vertröstete mich auf einen Berater, von denen momentan aber leider leider so viele krank seien, dass sie mir erstmal keinen Termin machen könne.


    Nun stellen sich mir natürlich einige Fragen: Wenn der Umzug zwar bezahlt wird, ich aber sonst keinen Anspruch, auf irgendwelche Leistungen habe... Wie soll ich dann eine Wohnung, geschweige denn meinen Lebensunterhalt bezahlen? Man will es ja realistisch sehen: Jobangebot heißt ja nicht, dass man sofort anfangen kann und selbst wenn, wäre da minimum 1 Monat ohne Geld.
    Dazu dann noch dieses Gesetz, dass unter 25-jährige generell keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung etc. haben... Ich kann schlecht bei meinen Eltern wohnen bleiben und einen Job in Hamburg annehmen, welches immerhin an die 400 km entfernt ist. Fragen über Fragen und momentan erstmal absolut keine Aussicht auf irgendwelche Antworten und mir brennt das ganze ziemlich auf der Seele...


    Vielleicht weiß von euch ja jemand Rat? Wäre sehr dankbar...


    Grüße

  • Hallo,


    der Umzug KANN finanziert werden, einen Rechtsanspruch darauf hast Du jedoch nicht.


    ALG II dürftest Du ohne VORHERIGE Genehmingung des JobCenters/der ARGE nicht erhalten. Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann ich nicht sagen, da Du nichts über Deine Einkommensverhältnisse und die Kosten der Wohnung geschrieben hast.


    Gruß!

  • Hallo Mystic C!


    Du bist ein Lügner!


    Na, jetzt bist Du geschockt, richtig? Das was ich da gemacht habe ist nichts anderes wie die Dame am Empfang bei der ARGE!


    Sie ist weder berechtigt zu dieser Aussage noch entspricht diese Aussage der Wahrheit, sicherlich hat zwar jeder schon mal gelogen aber mehr auch nicht. Es wird also pauschal derjenige der um Leistungen anfragt mit unsachlichen Bemerkungen irritiert.


    Hast Du darum gebeten das Sie es Dir schriftlich gibt?


    Da sollste mal sehen wie schnell ein Sachberarbeiter für Dich zuständig ist. Denn nur der kann feststellen ob die Gegebenheiten vorhanden sind Dir Leistungen zu verweigern! Es kann ja durchaus sein das Du noch keinerlei Ansprüche erarbeitet hast, aber vielleicht haben Deine Eltern dann einen Anspruch auf Leistungen weil sie Dich mitversorgen müssen.


    Das alles kann die Dame am Empfang doch überhaupt nicht beurteilen, genau so wenig wie ich, also sprich da nochmals vor. Alleine die Hilfe Dich in ein Ausbildungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zu bringen ist ein Anspruch dessen Förderung im SGB festgehalten ist.


    Gruß


    Ps.: Natürlich ist der erste Satz nur zu Lehrzwecken gedacht!

  • Hallo,


    Zitat

    Alleine die Hilfe Dich in ein Ausbildungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zu bringen ist ein Anspruch dessen Förderung im SGB festgehalten ist.


    ...die aber noch lange keinen Rechtsanspruch auf einen Umzug bewirkt.


    Gruß!

  • Huhu nochmal :)


    Hoppel
    das "kann" ist ja wenigstens schonmal ein Lichtblick... Was Einkommensverhältnisse angeht, wie gesagt, ich habe bisher noch nicht gearbeitet, dank meiner Vergangenheit, habe mich auch heute zum ersten Mal Arbeitslos gemeldet, demzufolge auch noch nie irgendwelche Leistungen erhalten. Das einzige, was ich bzw. meine Eltern bekommen, ist das monatliche Kindergeld, wobei das Amt sich sogar da seit November 07 sträubt, den jährlichen Antrag bei über 18-jährigen durchzubringen, obwohl bescheinigt ist, dass ich mich schulisch weiterbilde (wie oben geschrieben), wenn auch nur im Fernstudium.
    Gezielt eine Wohnung in HH gesucht habe ich noch nicht, habe mich lediglich mal auf dem dortigen "Wohnungsmarkt" etwas umgesehen, um Preise etc abschätzen zu können, die in der Hansestadt ja leider nicht gerade gering sind... Ich wollte eben mit der endgültigen Suche abwarten, bis ich näheres vom Amt weiß, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe, ansonsten wäre die Wohnungssuche ja nur ein Schuss in den Ofen gewesen.


    Horst
    Danke für die lehrreiche Bemerkung ;) Hab es mir natürlich nicht schriftlich geben lassen *g* Auf solche Gedanken kommt Frau leider nicht, wenn sie da zum ersten Mal steht und mit bösen Blicken und Bemerkungen durchlöchert wird. Wäre aber evtl ein guter Kommentar gewesen, um das ganze etwas zu beschleunigen. Dass nur ein Sachbearbeiter meine Situation einschätzen und dann dementsprechend entscheiden kann, ist mir schon bewusst, nur wenn mir die Dame partou keinen Termin machen möchte, weil sie ja angeblich durch Krankheit der Sachbearbeiter nicht kann, bringt mir das momentan herzlich wenig... Naja deutsche Bürokratie, die ewig mahlenden Mühlen...


    Momentan frag ich mich, ob ich eigentlich zu dieser Außenstelle das Amtes hingehen MUSS oder ob ich auch zur Hauptstelle (in meinem Fall nach Krefeld) fahren kann... Irgendwo muss doch n kompetenter Berater zu finden sein, der nicht "krank" ist.


    Grüße

  • Hallo Mystic C
    hallo Hoppel !


    natürlich hat Hoppel recht, aber die ARGE hat nicht nur Rechte sondern auch Pflichten!


    Eine beliebte Praxis ist die, zunächst den Leistungsbezieher unter Druck zu setzen, also von seinen Pflichten als ARGE abzulenken! Klappt ja auch immer wieder hervorragend, wie hier im Forum stehts zu sehen!


    Gelten demnach die Reformen nur für die Bedürftigen?


    An Mystic C!


    setz Dich doch mal hin und warte was passiert wenn es auf den Feierabend zugeht, plötzlich kommst Du dann doch dran, kannst ja mal damit drohen das Du auch gerne dort übernachtest!


    vergiss nicht, wenn die Berechnung Deines Anspruches erst mit dem Tag der Antragstellung beginnt sind solche Verzögerungen bares Geld für den Träger! Hinterher will sich nämlich niemand mehr an Deinen Besuch erinnern und das kostet Dein Geld!



    Gruß