ALG 2, Nebeneinkünfte & Steuererklärung

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zur Einkommenssteuererklärung, auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe.


    Arbeitnehmer, die im Jahr Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erzielen, sind ja zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Was ist nun aber, wenn man seinen Lebensunterhalt hauptsächlich mit ALG 2 bestreitet? Das ALG 2 muss bei der Steuererklärung ja angeblich nicht erwähnt werden, weil es steuerfrei ist...



    [B]Meine Frage
    ist, wie sich der steuerliche Grundfreibetrag zusammensetzt, d.h. ob Einnahmen aus ALG 2 grundsätzlich steuerfrei sind, unabhängig von der Höhe der erzielten Nebeneinkünfte[/B], also...


    ... ob man als ALG 2-Bezieher theoretisch bis zu 7664 Euro (Grundfreibetrag) pro Jahr dazu verdienen darf, ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen


    oder


    ... ob das ALG 2 den Grundfreibetrag bereits abdeckt, und die Nebeneinkünfte somit voll versteuert werden müssen - und falls ja: ab dem ersten oder dem 411 Euro :confused:


    Das leuchtet mir bisher alles noch nicht so recht ein...:rolleyes:

  • ALG 2 wird bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. In den Steuerformularen ist dafür auch keine Rubrik vorgesehen. Es hat auch keinerlei Einfluuss auf die Berechnung der anderen Einkünfte.


    "... ob man als ALG 2-Bezieher theoretisch bis zu 7664 Euro (Grundfreibetrag) pro Jahr dazu verdienen darf, ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen"


    Ja.


    "... ob das ALG 2 den Grundfreibetrag bereits abdeckt, und die Nebeneinkünfte somit voll versteuert werden müssen - und falls ja: ab dem ersten oder dem 411 Euro"


    Nein.