Anrechnung von Krankengeld aus 2 Monaten für 1 Monat!? (Zuflussprinzp?!)

  • Hallo zusammen!


    Bin neu hier und hätte da ein kleines Verständnisproblem und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Hab leider nichts zu meinem Problem gefunden, deswegen öffne ich einfach mal ein neues Thema.


    Folgendes Problem: Für Januar 2008 erhielt ich einen posiviten Bescheid über die Auszahlung von 185 eur für unsere BG von 5 Pers. Ich muss dazu sagen, dass mein Vater schon seit längerem Krankengeld erhält (47,88 eur pro Tag). Dieses Krankengeld erhält er nach Abgabe eines sogenannten "Auszahlungsscheines" welche er unregelmaessig bei seiner Krankenkasse einreicht. Manchmal nach 2 Wochen, mal nach 3 Wochen etc. Deswegen überschneiden sich auch manchmal die Monate und so erhält er mal in einem Monat mehr Krankengeld und mal wieder weniger.
    Doch FIX sind die 47,88 eur pro Tag. Die Auszahlungssumme dagegen ändert sich ständig.
    Naja jetzt will mir die Sachbearbeiterin weiss machen, das mein Vater im Januar VIIIIEL zu VIIEL Geld kassiert hat, da er im Januar Krankengeld für Dezember (05.12.07 - 17.12.07, steht auch so auf dem Jan. Kontoauszug drauf, 622,44 eur) und halt sein restl. Krankengeld für Dezember und dann auch fuer Teile des Januars (also Krankengeld vom 18.12.07 - 17.01.08, 1.488,60 eur) bezogen hat.
    Insgesamt also stolze 2.211,04 eur Krankengeld vom 05.12.07 - 17.01.08. Überwiesen von der KK im Januar. Nun meint sie, dass diese 2.211,04 eur komplett!!! für Januar anzurechnen sind. Ich sage nein. Sie Bezog sich auf diese/s Zuflusstheorie bzw prinzip. Nie davon gehört, geschweige denn darauf hingewiesen worden.


    Aber wenn es so wäre, wäre es eine Ungerechtigkeit hoch 10!! So hat quasi mein Vater im Dezember FAST NICHTS an Krankengeld erhalten (nur für die Tage vor dem 05.12) und dafür im Janaur halt sehr viel mehr(da nachträglich). Da aber die monatl. Kosten nicht so mir nichts dir nichts wegfallen und mein Vater bzw wir natürlich im Dezember auch einiges an Kosetn hatten, so kann doch dieses "komische" Zuflussprinzip nicht geltend gemacht werden oder?! Hab davon heute das erste mal von unserer SAchbearbeiterin dazu was gehört und kann es nicht recht glauben, dass das so sein kann und darf?! Was wäre das für eine Ungerechtigkeit?!


    Hab leider auch nix zu diesem Zuflussprinzip lesenswertes gefunden. Kann mich mal jemand aufklären was man darunter zu verstehen hat? Wäre sehr nett :)


    Ich hoffe ihr versteht das was ich da oben geschrieben hab. So langsam denke ich, das ich blöde werde...was vll auch bald stimmen mag wenns so weiter läuft -.- Ich beziehe äusserst ungern ALG 2, aber da es für mich z.Zt. anders nicht möglich ist, bin ich davon abhängig. Ich liege ungern anderen Leuten auf der Tasche...


    Achja, die Bescheide dazu werden die Tage dazu eintrudeln. Hab ihr schon gesagt das ich Widerspruch einlegen werde, nur weiss ich nicht wie ich sowas einwandfrei und verständlich formulieren soll. Und auf Hilfestellung ihrersetis darf ich nich hoffen...so klang es jedenfalls.


    Ich hoffe, dass sie nicht recht hat. :/


    Bis dann und eine angenehme Ruh


    wünscht


    Freddy84

  • Das Zuflussprinzip ist in der Alg II -Verordnung (Alg II-V) geregelt:


    http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153227.htm


    Dort steht tatsächlich in § 2 Abs. 2, dass laufende Einnahmen in dem Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen:


    http://www.buzer.de/s1.htm?a=2&g=Alg+II-V&kurz=Alg+II-V&ag=8014


    Deshalb spricht man vom "Zuflussprinzip".


    Dieses Zuflussprinzip gilt auch bei Sozialleistungen wie dem Krankengeld, wie sich aus § 4 Nr. 1 Alg II-V ergibt:


    http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153229.htm

  • Allerdings ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Alg II-V die Möglichkeit, einen Durchschnittswert zu verwenden.
    Dies könntet ihr in eurem Fall beantragen. Die Voraussetzung für die Anwendung von § 2 Abs. 3 Alg II-V ist gegeben, da der Zufluss des Krankengeldes im Bewilligungszeitraum in den einzelnen Monaten in stark unterschiedlicher Höhe erfolgt.