Zinserträge

  • Hallo, folgendes Problem..
    Mein Sohn hat 2006 ca. 250,-€ Zinserträge erwirtschaftet. Nun will die Arge von uns die 122,- Regelsatz und ca. 130,-€ Mietzuschuß wiederhaben.:mad: Wenn Zinserträge als Einkommen gewertet wird, gilt da nicht auch die Freibetragsgrenze von 100,-€, die die in Abzug bringen müssten?
    Danke und Gruß

  • hallo,


    richtig


    jetzt muß man aber unterscheiden :


    die schongrenze für das altersvorsorgevermögen außerhalb der riester-rente beträgt 250 € pro lebensjahr, maximal 16250 € mit ehepartner


    sonst 150 € pro lebensjahr
    3100 € sind anrechnungsfrei mit ehepartner 7200 €
    max. 9750 €


    schonvermögen für jedes minderjährige kind nochmal 3100 €


    paragraph §12 abschnitt 2 SGB II.


    Also ich würde sagen : widerspruch...3 monate warten...wenn kein bescheid.....ab zum sozialgericht
    untätigkeitsklage
    wenn das stimmt, was du geschrieben hast:) :) ;)