Steuerbescheid

  • Hallo,


    hinlänglich ist bekannt, daß Einmalzahlungen,
    also jährliche Einnahmen z.b. urlaubsgeld, weihnachtsgeld und steuerbescheide als
    einkommen angerechnet werden


    jetzt nur theoretisch gesehen !
    wenn man verheiratet ist und der ehepartner erwerbstätig ist,
    werden steuern an das finanzamt abgeführt
    arbeitslose zahlen ja keine steuern


    paragraph §11
    abschnitt 2
    satz 1 sagt jedoch


    vom einkommen sind abzusetzen
    - auf das einkommen entrichtete steuern


    die arge befolgt dieser anweisung ja nur bedingt


    im bewilligungsbescheid wird das nettoeinkommen eines erwerbstätigen ehepartners aufgeführt
    davon abgezogen werden noch der freibetrag
    also, die im einkommen entrichtete steuern sind in dem bescheid ja schon abgezogen
    soweit alles richtig, aber


    der gesetzestext sagt doch einwandfrei aus, daß die arge die finger von gezahlten steuern lassen soll
    abzusetzen = finger weg:) :) :)
    warum werden dann steuerbescheide als einkommen (einmalzahlungen) angerechnet ?
    steuern entstehen ja nur dann, wenn ein einkommen erziehlt wird !


    versteh ich da irgendwas falsch ?