Bedarfsgemeinschaft ?!?

  • Hallo,


    ich hab ein riesiges Problem...


    Mein Freund ist noch bei seiner Mutter in der Wohnung gemeldet, die sie mit ihrem Lebenspartner und seiner Schwester bewohnen. Er geht aber als einziger arbeiten, und die anderen 3 leben von Hartz 4....
    Ergo also 3 Bedarfsgemeinschaften.... Mutter mit Partner, seine Schwester, und er....


    Das Amt will jetzt, das sie ausziehen aus einer Wohnung, die eine Warmmiete von 720,00 € beträgt, weil sie angeblich zu teuer ist....


    Jetzt wollten die 3 sich eine 3 Raum Wohnung suchen, bzw. hatten jetzt eine, wo die Miete dann 562,00 € betragen würde... was ca. 22,00 € mehr wär, als der Satz ist, aber mein Freund hätte den Überhang bezahlt.... sagt das Amt, geht nicht, gibt es nicht...


    Wie kann es sein, das eine "WG" gleichgestellt wird, wie eine "normale" Familie ?


    Wie kann es sein, das es wirtschaftlicher ist, eine 3 Raum Wohnung zu beziehen für max 542,00 € für 3 Leute, a´ 180,66 € für jeden, anstatt in der 4 Raum Wohnung zu bleiben, mit einer Miete für 720,00 € für 4 Leute, a´ 180,00 € für jeden.... nur das das Amt auch noch die Malerkosten, Umzugskosten und die doppelte Miete übernimmt, und sogar die Kaution... wo rechnet sich das denn ?:confused:


    Wer kann mir auf diesen Irrsinn mal eine Antwort geben ????