Gehört ein Bett zum Grundbedarf?

  • Beim Umzug Anfang März stellte sich heraus, daß unser altes Bett, ein französisches Bett mit eingebauter Matratze, nicht durch das Treppenhaus paßt und somit nicht in unsere Wohnung gebracht werden kann. Zerlegen konnten wir es ebenfalls nicht. Eigentlich wollten wir es der Hephata oder Caritas spenden, aber die konnten nicht vorbeikommen und so blieb das Bett vor dem Haus stehen bis es als Sperrmüll abgeholt wurde. :(
    Der ARGE teilte ich unmittelbar das Dilemma mit und bemühte mich, ein neues Bett für meinen Lebensgefährten und mich zu beantragen. Die Annahme des Antrags wurde verweigert. Begründung: "Als ALG2-Empfänger ist man verpflichtet, von den laufenden Zahlungen Geld auf die Seite zu legen, um notfalls etwas angespart zu haben falls man in Not kommen sollte. Dies gilt für sämtliche Anschaffungen und Reparaturen, z. B. Waschmaschinenreparatur, Möbelkauf, Kleidung, Schulfahrten, Schlafsack für Klassenfahrt, etc."
    Ich dachte ich könne meinen Ohren nicht trauen, zumal uns die ARGE bereits seit August vergangenen Jahres 192,00 Euro BaFöG als Einkommen eines meiner Söhne anrechnet, obgleich immer noch nicht über den Antrag entschieden worden ist. So fehlen uns seit mehr als einem halben Jahr monatlich fast 200 Euro vom Grundbedarf. Wie um alles in der Welt soll man von Hartz IV etwas auf die Seite legen können? Und wie soll das denn funktionieren, wenn man ganze 192,00 Euro monatlich weniger bekommt? :mad:
    Wir würden uns gerne wenigstens Matratzen kaufen, aber vom Regelbedarf können wir uns das nicht leisten. Was kann ich tun?

  • Auf jeden Fall würde ich versuchen mit deinem Sohn eine Vorauszahlung beim Bafögamt zu beantragen. Woran liegt es denn, das da so lange schon kein Geld kommt? Das ist wirklich sehr ungewöhnlich lang. Leider stimmt das mit den Anschaffungen und Reparaturen. Ich habe diese Auskunft auch schon mehrmals bekommen. Vielleicht könnnt ihr ja ein Bett gebraucht kaufen und die Matrazen dazu ansparen oder auf Raten kaufen. So richtig weiß ich da jetzt auch keine vollkommene Lösung. In jedem Falle müsste es den Vorschuss vom Bafögamt geben. Eigentlich wird Bafög doch auch gar nicht angerechnet. Sieh mal hier in der Wissensdatenbank vom AMt nach:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html


    EInfach mal Wissensdatenbank anklicken und dann in der Suche Bafög eingeben!


    Gruß