Betribskosten

  • hallo zusammen,
    mein problem stellt sich folgendamaßen da
    Ich habe für das jahr 2006 meine betriebskostenabrechnung erhalten,
    nun meine frage, ich habe die abrechnung schon mehrmals dem job center übersand.
    Im jahr 2006 bezog ich das ganze jahr leistungen vom jobcenter, nun bin ich schüler und beziehe bafög.
    das jobcenter meint das die kosten nicht übernommen werden können da ich einen bafög erhalte


    wer ist für die rückzahlung der betiebskosten verantwortlich?

  • Hallo,
    ich muss 160 euro betriebskosten an meine vermietung zahlen
    habe diese abrechnung dem jobcenter bereits 2 mal übersendet und einen ablehnungsbescheid erhalten mit der begründung da ich jetzt bafög beziehe könne ich die kosten vom bafög tragen

  • Hallo Bolle'


    Ich denke mal das die Problematik Dir eine zuverlässige Antwort zu schreiben darin besteht, das unklar ist was gegenwärtig greift, da Du ja Bafög beziehst.


    Da der Sachverahlt allerdings auf den Zeitraum 2006 beruht in dem Du ALG II bezogen hast, hatten auch in dieser Zeit die Mehrkosten von der ARGE getragen werden müssen. Dieser Zuständigkeit versucht die ARGE nicht ganz unberechtigt jetzt da Du nicht mehr in deren Bezug stehst zu entkommen.


    Es stellt sich durchaus die Frage ob dies Rechtens ist oder nicht!


    Das Problem ist das Du, wärst Du in Arbeit gekommen, Du auch vermutlich zur Selbstleistung verpflichtet wärst, weil die geltend Machung der Übernahme in eine Zeit fällt in der Du in der Lage bist diese selbst zu tragen. Wäre die Abrechnung am 31.12.2006 bei Dir eingegangen und Du hättest diese an diesem Tag noch bei der ARGE eingereicht wäre der Betrag sicherlich übernommen worden, so aber geht die ARGE davon aus das die Zuständigkeit für diesen Sachverhalt mit dem 01.01.2007 für sie nicht mehr gegeben ist und somit auch nicht mehr für die Folgezeit.


    Ich denke Du stellst, egal was der Fallmanager zunächst alles an Einwänden bringt den Antrag auf nachträgliche Übernahme. Du wirst auch wohl nur über das Widerspruchsverfahren weiter kommen, denn ohne Urteil eines Sozialgerichtes wird sich die ARGE keines Falls auf die Nachzahlung einlassen.


    Da der Bafög Bezug aber nicht für Leistungserbringung aus ALG II Zeiten angedacht ist, kann ich mir vorstellen das je nach Richter auch etwas positives für Dich entschieden werden könnte.


    Versuch macht klug, mehr kann ich Dir dazu auch nicht raten! Oder Du zahlst aus dem Bafög!


    Gruß