Hartz IV zurückzahlen ?

  • hallo zusammen ich habe da mal eine frage..
    eine bekannte von mir lebt seit 6 jahren in scheidung/ dauerhaft getrenntlebend, so ist es zumindest angegeben worden. sie bezieht seither auch für sich und den gemeinsamen sohn sozialleistungen.
    jetzt nach 6 jahren fordert das arbeitsamt sie auf, endlich die scheidung durchzusetzen, da sie sonst keine weiteren leistungen mehr beziehen kann.
    auf einmal ziehen die beiden wieder offiziell zusammen. nach dieser aufforderung.
    bekommt das das arbeitsamt mit ?
    muss sie dann die gesamten 6 jahre zurückzahlen, wegen verdacht auf erschleichung ?
    weil das passiert nachdem das arbeitsamt es angedroht hat keine zahlung mehr zu leisten wenn die scheidung nicht durchgezogen wird ?


    wie sehen da die prozentualen risiken aus ?


    viele grüsse
    elke

  • Hallo pecunia,


    ich denke schon, dass die ARGE den Zusammenzug der beiden mitkriegt, denn das ist schliesslich meldepflichtig.


    Jetzt steht bei deiner Bekannten die Frage im Raum: WARUM ist sie wieder mit ihrem Mann zusammengezogen? Führen sie jetzt wieder eine richtige Ehe? Ich gehe davon aus, dass sie sich vor 6 Jahren aus bestimmten Gründen getrennt und die Scheidung aus Mangel an Geld noch nicht durchgezogen haben.


    Da sie jetzt wieder eine Familie sind, kann das Amt wahrlich davon ausgegehen, dass hier Sozialleistungen erschlichen werden sollten.
    Das ist eine verzwickte Sache für deine Bekannte.

  • Hallo percunia und Dirinta!


    Wonach sieht das denn aus ? Die Begründung aus Geldmangel die Scheidung nicht vollziehen zu können ist jederezit wiederlegbar ! Prozesskostenhilfe und Übernahme - bei ALG II sicher kein Problem!


    Und nicht nur der Wohnungswechsel würde die ARGE darauf aufmerksam machen!


    Nach § 14 oder 16 SGB II besteht eine Mitwirkungspflicht, wird jedem ausgehändigt die besagt, das man derartige Veränderungen umgehend zu melden hat!


    Da erübrigt sich jede Spekulation, man kann nur mit Augenzwinkern hoffen das der fallmanager sich nicht verarscht fühlt und der Teamleiter nicht die Nase an den Sachverhalt bekommt, was ich gelinde gesagt bezweifel - es besteht immerhin eine Dienstpflicht die auch deren Spielräume einengt!


    Gruß