Hauskauf/Bausparvertrag

  • Ich bin Geringverdiener und bekomme einen Mietzuschuss von der Arge.


    Ich möchte eine Haushälfte meines Elternhauses von meinen Eltern abkaufen und für die andere Hälfte einen Bausparvertrag zur späteren Miterbenauszahlung abschließen.


    Wird dann beides als Vermögen zusammengerechnet, obwohl ich ja erst dort einziehe, wenn beide Elternteile tot sind? Oder nur der Bausparvertrag, wenn die Summe meines Freibetrages (pro Lebensjahr 150 Euro) erreicht ist?

  • Hallo Heike T!


    Der Mietzuschuss auf ALG II Basis hat meines Erachtens nichts mit den Regelsatzansprüchen auf ALG II BAsis zu tun. Für Mietzuschuss ist auch wenn es unter dem ALG II Begriff läuft immer noch die Wohngeldstelle zuständig, oder gibt es da in eurem Bereich andere Zuständigkeiten?


    Gruß

  • Hallo Horst,


    ich bekomme schon das Geld von der Arge. Es wird mein Regelsatz ausgerechnet und davon das Einkommen und Freibeträge abgezogen, den Rest bekomme ich dann ausgezahlt. Da ich ein wenig selbst verdiene, bleibt also nur die Miete über, die ich bezuschusst bekomme.


    Ich weiß jetzt eben nur nicht, wie sich das alles auf die Leistungen auswirkt, das zukünftige Eigentum an der Haushälfte und der Bausparvertrag. Vermögenswirksame Leistungen möchte ich dafür auch machen bzw. der Arbeitgeber. Ich habe noch einen anderen Beitrag im Forum dafür laufen, mit der Frage, wie ich den Nettoverdienst nun angeben muss, weil ich ja nur die Steuern bzw. SV-Beiträge dafür bezahle.
    An die VWL darf die Arge nicht ran, das habe ich schon nachgelesen.

  • Wenn ich wirklich so viel Knete hätte, wäre ich bestimmt auch nicht in diesem Forum. Wie gesagt, ich habe das Glück, stundenweise arbeiten zu gehen und einen Teil vom Geld selbst zu verdienen, ich bekomme nur einen Zuschuss von der Arge.
    Meine Eltern werden mir die Haushälfte sicherlich nicht für überteuertes Geld verkaufen und für einen kleinen Betrag kann ich einen Kredit aufnehmen. So, damit wäre das geklärt, aber meine Frage immer noch nicht.

  • Hallo Heike T!


    ALG II ist gedacht für Menschen die zuwenig Geld haben um den Lebensunterhalt zu bestreiten!


    Dazu gehört selbstverständlich auch die Wohnung!


    Nun ist es ja Lobenswert wenn man sich Gedanken macht die Kosten zu senken und dadurch vielleicht ganz aus dem Bezug fallen zu können und vom Prinzip her ist der Gedanke sich für wenig Geld Eigentum zuzulegen und dann ( sogesehen später ) dem Staat Kosten zu ersparen, aber darauf ist die Hilfe im SGB nicht ausgelegt.


    Da ich aber weis das auf Ämtern sogar Bedienstete mit gutem Gehalt Mietzuschuss fürs Eigenheim bekommen, was mich im ersten Moment ziemlich verwunderte, sehe ich auch bei Dir Chancen.


    Darüber kannst Du dann aber mit Fallmanagern nicht sprechen, die begreifen das einfach nicht, eventuell hast Du eine Chance beim Teamleiter!


    Ein Problem sehe ich darin das es sich um die Haushälfte Deiner Eltern handelt für die Du doch gegenwärtig wohl Miete zahlst.


    Wenn Die Finanzierungsrate nicht höher ist wie die mtl. Miete macht das Ganze fürs Amt sicherlich einen Sinn, aber da solche Finanzierungen längerfristig 10-30 Jahre angelegt sind, ist dies auch nicht unbedingt im Interesse der ARGE!


    Selbst wenn diese Dir dazu rät besteht die Gefahr das ab Erwerb Dir der Wert der Immobilie vorgehalten wird und in die Berechnung einfließt was dann wieder durch etliche Widerspruchsverfahren rechtlich richtig gestellt werden müsste.


    So ein Vorhaben, würde ich bei der ARGE Geschäftsführung des Kreises vortragen und absegnen lassen!


    Mehr kann ich Dir dazu nicht raten.


    Gruß

  • Oh je, das wird ja immer komplizierter.
    Ich wohne in meiner eigenen Wohnung und habe mit meinem Elternhaus nichts zu tun. Ich wollte sie damit nur unterstützen, denn es sieht so aus, als ob mein Vater nicht mehr lange leben wird. Wir wollten damit das ganze Erbproblem aus dem Wege gehen.
    Nach dem Tod meines Vaters wäre ich in mein Elternhaus gezogen und hätte sozusagen meine Hälfte des Hauses nutzen können, denn die andere gehört meiner Mutter.
    Aber ich muss wohl doch mal zum Notar, ob das überhaupt geht und zur Arge, was damit auf mich zukommen würde.
    Ich versuche einfach mein Glück. Finde ich noch einen Nebenjob oder wieder einen Vollzeitjob, dann klären sich die Probleme von ganz allein.
    Danke für deine Mühe.