Umzug zum Partner, Hartz IV fällt weg?

  • Hallo,


    ich habe einige Fragen und hoffe Ihr könnt mir vielleicht einen Tipp geben.
    Ich bin alleinerziehend mit 3 schulpflichtigen Kindern und bekomme ALG II.
    Seit 2 Jahren habe ich einen neuen Partner der 100 km weit weg wohnt, wir führen eine
    WE Beziehung, die wir jetzt mit Ende des Schuljahres beenden möchten.
    Ich habe im letzten Jahr über eine Zeitarbeitsfirma wieder den Einstieg in meine Banktätigkeit ermöglicht bekommen, leider nur für ein halbes Jahr. Direktbewerbung bei der Bank war erfolgreich, aber leider
    nicht umsetzbar, weil Entfernung und Vollzeitstelle zeitmäßig allein mit den 3 Kindern nicht umsetzbar war.
    Durch Umzug würde die Kinderbetreuung besser abgesichert, da mein Partner flexibel in der Arbeitszeit ist, demzufolge auch ein evtl. neuer Einstieg wieder möglich wäre.
    Mein Partner hat ein Haus ( 150 m²) geregeltes Einkommen und beim Zusammenziehen würden theoretisch alle Ansprüche für mich und meine Kinder erlischen.
    Für den Fall, das ich nicht sofort ab September eine Arbeit habe, wären die Kinder und ich auch nicht
    krankenversichert. Das Einkommen meines Partners würde auch nicht für uns alle ausreichen um alle anfallenden Kosten zu decken.
    Jetzt habe ich mich bei der Arge am neuen Wohnort informiert.
    Da der Umzug nicht notwendig ist ( weil ja aus rein privaten Gründen ) gibt es schon Probleme.
    Ich gab zu verstehen, das der Umzug stattfindet und ich nicht sofort eine eheähnliche Gemeinschaft mit meinem Partner bilden werde, sondern diesen 1 Jahreszeitraum erstmal beanspruchen werde, um zu testen ob dies auch letzendlich zu dieser Gemeinschaft führt, bei der jeder für den anderen einsteht.
    Mir wurde von der Arge gesagt, eine Untervermietung würde bei einem Haus nicht anerkannt, nur der Schuldzins würde in die Berechnung fließen.
    Meine Frage: Ist das so richtig oder wäre ein Untermietvertrag auch möglich?
    Würden wir nicht bei der Berechnung der gesamten Hausgröße dadurch
    wieder "rausfallen", da nur 130 m² zulässig sind, egal wieviel Personen darin wohnen?
    Könnte ich eine Sperre bekommen, da der Umzug ja auch rein privaten Gründen, aber perspektifisch auch arbeitstechnisch bessere Chancen bestehen, weil die Kinderbetreuung abgesichert ist?


    Für alle Infos bin ich dankbar!
    Eure MARA 65