ab wann nicht erwerbsfähig?

  • hallo..
    wollte mal wissen,ab wann man als nicht erwerbsfähig gilt.
    weil es hinsichtlich meiner termine vom AA immer probleme gab bisher.
    habe ein 18 monate altes baby und musste bereits einen termin absagen,weil der kleine so hohes fieber und erbrechen hatte.dies galt aber bei dem amt nicht als grund..und die haben mir daher geld gekürzt.
    es wäre für die kein grund wenn ein baby sehr krank ist .habe widerspruch eingereicht.


    ausserdem habe ich zur zeit so gut wie keine nachtruhe,weil der kleine erst gegen 3 uhr einschläft.bin mit den nerven völlig am ende,wegen der fehlenden nachtruhe.daher habe ich gestern einen termin einfach vergessen.habe mich heute gemeldet und nachgefragt..und mir wurde mitgeteilt,dass man sich diesbezüglich bei mir melden wolle .allerdings vermute ich,dass mir nun wieder geld gekürzt wird.
    soll andauernd termine wahrnehmen,in denen zu meiner beruflichen situation mit mir geredet werden soll..was ich nicht verstehe,weil die sachlage bei mir klar ist,da ich nicht ein baby mitnehmen kann,selbst wenn sich arbeit findet.wäre für tips sehr dankbar.

  • Hallo mittendrin!


    Zunächst einmal zur Sicht der ARGE, das dort einige Fallmanager, Teamleiter und Geschäftsstellen den Bogen überspannen ist ja hinlänglich bekannt. Ziel ist den Willen der Menschen zu brechen und sie quasi um zu dressieren. Diese Ansicht von Abrichtplatz propagiere ich grade vor meiner ARGE und zwar täglich und auch die Tatsache das viele Menschen Angst haben vor noch mehr Einflussnahme in die Persönlichen Angelegenheiten!


    Bei Dir ist es sehr problematisch, auch wenn Du um den einen oder anderen Einwand nicht unbegründet Argumente zu Deinen Gunsten einbringen kannst, so ist doch letztlich eine gewisse Schlamperei bei der Wahrung der Termine die Ursache dass man Dir Leistungen kürzt.


    Ich denke Du solltest eine Organisation der Kirche oder Pro Familia aufsuchen, und zwar umgehend und mit denen einen Besuch beim Jugendamt machen, schnellstens - denn die nächste Sanktion bedeutet 60% vom Regelsatz! Ich kann mir soetwas erlauben, Du leider nicht - weil Du damit Deiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommst.


    Die Umstände sind sicherlich begründet und als weitere Begründung solltest Du die ARGE mal auf den § 8a des SGB III (nicht II) aufmerksam machen. Dieses Gesetzbuch will die ARGE nur ungern zur Kenntnis nehmen aber auch diese Paragraphen gelten, nicht nur die aus dem SGB II.



    Darauf solltest Du auch Deinen Widerspruch begründen, und auch den Widerspruch eiskalt bis zum Sozialgericht durchziehen, auch nichts beschönigen, warum weshalb usw. sondern so ist Dein Leben eben, anstrengend und Du fühlst Dich diesen Umständen entsprechend oft überfordert!


    Richter beurteilen das anders wie Fallmanager oder Rechtsabteilungen der ARGE!



    Ich denke die Tips sollten Dir weiterhelfen! Sieht der Fallmanager dies anders gehe umgehend zum Teamleiter und Unstimmigkeiten bitte dann schriftlich fixieren lassen, dazu sind die Leute im Amt verpflichtet.


    Gruß und viel Erfolg!


    Ps.: Unter www.sozialgesetzbücher.de findest Du den genauen Wortlaut des § 8a