Beiträge von mittendrin

    also ich habe vorher noch nie zuschuss zum kindergarten gebraucht.meine beiden großen sind ja auch schon 16 und 12 jahre.aber wir zahlen hier mittlerweile für ein wickelkind nur frühbetreuung von 8 bis 12 uhr 143 euro pro monat.
    für ein 3jähriges kind zahlen wir 82 euro.allerdings zahlt das jede familie gleich hier in baden württemberg.und das ist auch nicht einkommensabhängig.einkommensabhängig könnte ich mir vorstellen wieviel zuschuss man bekommt.wir beziehen algII.
    meine freundin beantragte damals den zuschuss beim jugendamt weil sie die vormundschaft noch für das erste kind beim jugendamt hatte. nun beim zweiten kind hat sie ebenfalls algII beantragt und wurde gefragt ob sie übers AA auch den kindergarten zuschuss beantragen möchte.sie sagte unwissend "ja",doch sie bekam nur einen minimalen teil(25 euro von 82 euro.)daher riet sie mir das beim jugendamt zu beantragen.
    ich danke euch für euer interesse!
    LG mittendrin

    hallöle..
    weiss jemand ob es einen zuschuss oder sogar die komplett übernahme des kindergartenbeitrages gibt vom amt?mein kleinster wird im august diesen jahres 3 und ich würde mich freuen,wenn ich da auch einen zuschuss bekäme.
    vom jugendamt kann man sich so einen antrag holen und bekommt wohl auch diesen zuschuss..doch eine freundin hatte das vom jugendamt immer bekommen und beim 2. kind das vom AA beantragt und nix bekommen oder sehr wenig...gibts da wirklich solche unterschiede?
    Danke

    so war es nicht..denn ich sagte ihr dass wir noch schulden hätten...
    ausserdem wird die krankenversicherung ja vom arbeitsamt übernommen,wenn man wieder pflichtversichert ist.und es heisst ja dass man die beiträge die man eingezahlt habe,dann das AA wieder rückwirkend übernimmt und somit ein überschuss da is.ich habe somit die beiträge für juli bis november gezahlt und das AA rückwirkend nun auch??also doppelt.
    aber es ist mir auch klar,dass die schulden damit ja auch kleiner werden.nur fehlt uns eben das essen und das lässt mich etwas unwirsch reagieren.weil essen is ja wichtiger als krankenversichert zu sein ..vorerst wenigstens...
    lg mittendrin

    nette geldspender..klar...aber auch die haben ihr geld nicht auf der strasse gefunden..dabei handelt es sich nämlich um meine schwägerin...die der annahme war dass sie das geld auch als ganzes wiedererhält...so ja die aussage der KK.
    das die kk kein geld mehr rausgibt nachdem wir ja noch schulden haben is klar..
    nur diese summe hätte ich nie überweisen können und hätte auch vom amt niemals das geld als ganzes so bekommen...diente ja nicht zur schuldentilgung sondern zur sicherung der versicherung.egal...weg is weg...
    danke dem amt die uns so hinters licht führt..
    lg mittendrin

    Zitat

    2 wochen später revidierte die arge das darlehen und ich konnte somit der krankenkasse den beweis liefern vom juli bis dezember 08 wieder pflichtversichert zu sein


    bekomm ich auch nicht..hab grade telefoniert...es ist nur schade,dass man mit solchen spielchen der arge immer der verlierer ist.es ist einfach unverschämt wenn man beweise bringt dass man kein vermögen hat und die arge aus willkür oder aus was für einem grund auch immer einem noch mehr kosten verursacht,obwohl man eh schon am rande der verzweiflung lebt.vielleicht sollte ich der arge mal meine kinder aufs auge drücken und denen erklären lassen,warum es nichts zu essen gibt...hierbei sind jobvorschläge gerne gesehn...
    dir danke ich erst mal.
    lg mittendrin

    hallo..


    da uns die arge von juli bis dezember 08 die bezüge auf darlehensbasis gab mussten wir uns freiwillig krankenversichern .
    ich überwies 600 euro.2 wochen später revidierte die arge das darlehen und ich konnte somit der krankenkasse den beweis liefern vom juli bis dezember 08 wieder pflichtversichert zu sein.
    da wir aus früherer selbstständigkeit noch bei der krankenkasse eine rechnung offen haben,was wir uns nie leisten konnte abzuzahlen,will die krankenkasse den betrag von 600 euro nicht mehr zurücküberweisen.
    da die 600 euro auch nur geliehen waren und nicht zur schuldentilgung bestimmt,sitze ich jetzt hier und soll das geld wieder zurückgeben an den kulanten verleiher.kann die krankenkasse dies so einbehalten?oder ist sie verpflichtet mir das wieder zurück zu zahlen?ich würde sehr gerne das geld zur schuldentilgung bei der KK belassen.doch ich konnte mir das nicht leisten abzutilgen und der beitrag von 600 euro war nur zu zahlen,da wir sonst keine versicherung gehabt hätten.
    kann ich das vom amt verlangen oder höflich anfragen?oder muss ich nun drauf verzichten??

    wir haben eigenheim und ne einliegerwohnug.die arge hat geprüft,ob wir vermögen haben und die bezüge auf darlehensbasis gewährt.nach klärung durch einen anwalt wurde das darlehen der arge wieder in normal umgewandelt.das landratsamt welches uns die KdU zahlt hat die bezüge auf grund der arge ebenfalls in ein darlehen umgewandelt.
    da ja nun die arge dieses darlehen in normal geändert hat...müsste dies nicht auch das landratsamt tun?
    wir bekommen bis zur entgültigen berechnung nur einen kleinen pauschalbetrag von 555 euro für 5 personen..jedoch immer noch keine KdU.
    wie lange soll ich darauf noch warten?oder kann ich auch vom landratsamt einen vorschuss fordern?
    ich habe gehört dass die sich mit der meldung 3 monate zeit lassen können,bevor man wieder zum anwalt gehen kann.meine bank lässt kulanterweise die raten für das haus abgehen.doch demzufolge ist mein konto überzogen,so dass ich nicht mal geld holen kann zum leben.ich wills mir mit der bank auch nicht verscherzen und die sozialgelder einfordern.
    was kann ich noc tun...einfach abwarten?es heisst dass das landratsamt seperat ist und diese selbst ohne die arge entscheidungen treffen dürfen.


    lg mittendrin

    hallo..


    weiss nicht ob ich mich wiederhole.aber ich muss das einfach nochmal wissen.
    was gilt bei der arge als verwertungsbemühung bzw. verwertungsnachweis?


    wenn man z.b. eine wohnung zur vermietung inseriert,sich bisher aber noch keine mieter gefunden haben?


    kurzfassung:
    eigenheim mit 2 wohnungen(doppelhaushälfte mit einliegerw.)=arge rechnet mit 105m² wohnfläche für 5 personen=arge denkt elw ist nicht selbst genutzt,was widerlegt wurde,sie aber das ignorieren=daher vermögen was (angeblich)brachliegt=verwertungsnachweis bringen.


    danke
    lg kathy

    hallo...


    ja ich werde auf jeden fall widerspruch einreichen.aber...
    um welches vermögen es sich hier handelt ist nämlich unsere ELW.


    die ist eigentlich so klein (ca.40m²),dass wir die ganze zeit keine mieter bekommen.es sind weder ein abstellraum noch zimmertüren,duschabtrennung und wasseruhren vorhanden.also nicht fertiggestellt,was der arge auch so bekannt ist.trotzdem verlangt sie bis zum 7.11.08 nachweise einer verwertung z.b. teilverkauf.


    es hat keiner von uns geschrieben ,dass wir sie nicht selbst nutzen.ich gab nur an,dass es eine abgeschlossene wohneinheit sein kann,wenn ein fremder da einziehen würde.da damals meine schwiegermutter sie kurzzeitig bewohnte,teilte ich das so mit und auch dass sie einen separaten eingang hätte,aber zu unseren räumen offen ist.


    aber seit august nutzen wir sie als zimmer für unsere tochter ,weil unser jüngster 2 geworden ist und nun meine tochter kein eignes zimmer mehr hat,da sie ihres an den kleinen abtrat.


    wir haben aus einen kleinem raum in dieser ELW ein büro gemacht,welches mein mann in seiner selbstständigkeit nutzen muss,aber was noch nicht der steuer angegeben wurde,da es ja erst seit august genutzt wird.vorher hatten wir den bürokram im flur vor der ELW.


    das größere zimmer nutzt meine 15 j. tochter.


    das amt hat einen gutachterausschuss beauftragt diese ELW,weil damals nicht selbst genutzt ,schätzen zu lassen. nach schätzung stellte sich heraus dass dafür 18 116,50 euro entfallen würden.


    da uns lt. amt ein freibetrag von 15000 euro berechnet wurde übersteigen wir lt. schreiben um 3116,50 euro diese summe und haben in dieser summe auch vermögen.


    komisch ist nur,dass wir das vermögen ja nicht einsetzen können, weil keiner diese wohnung je kaufen würde geschweige denn mieten.und mit einem auf dem papier stehenden vermögen kann ich meine familie nich ernähren.


    jetzt will das amt uns ab januar 09 die bezüge streichen ,weil wir etwas über 3000 euro vermögen hätten.


    daher forsche ich genau nach,denn wir sind nach wie vor hilfsbedürftig.


    ich hoffe ihr blickt da noch durch..bin völlig ausser mir mit so viel papierkram und nachgerechne ,wenn die arge etwas schreibt.


    entschuldige mich bei euch allen die den beitrag lesen,weil ich irgendwie immer alles ganz genau aufzählen möchte,damit ein fremder auch die hintergründe versteht.


    lg mittendrin

    hallo...


    da ich jetzt in der selben situation bin,wo mir vermögen angerechnet wird,würde es mir helfen ,wenn ich euch par zahlen gebe,wenn mir jemand sagen könnte ob wir über dem vermögen drüber liegen oder nicht.


    also...


    ich bin 39 x 150 euro = 5850 euro + 750 für die notwenigen anschaffungen = 6600 euro
    mein mann 37 x 150 euro = 5550 euro + 750 " " = 6300 euro


    3 kinder 3100x 3 = 9300 euro + 3x 750 = 2250 euro
    meine kinder sind 15 j./12 j./2 j.
    würde eine rechnung ergeben von gesamten freibetrag von 24 450 euro.


    liege ich da falsch oder wie rechnet man unseren freibetrag für alle 5 personen richtig?


    das amt hat uns einen freibetrag von genau 15 000 euro ausgerechnet.


    muss noch schnell etwas einfügen.
    ich habe gerade gelesen,dass wenn kinder kein vermögen haben sie auch nicht die 3100 euro pro kind berechnet bekommen.d.h.
    meine 3 kinder dürfen nur für sich jeweils diese 750 euro für sich verbuchen.


    wenn ich jetzt damit richtig liege,dann wäre dies eine berechnung wie folgt.


    ich 39 jahre x 150 euro=5850 euro + 750 euro=6600 euro freibetrag
    mann 37 jahre x 150 euro=5550 euro + 750 euro=6300 euro freibetrag
    3 kinder= 3x 750 =2250 euro freibetrag

    macht gesamt freibetrag 15150 euro freibetrag (passt ja dann auch nicht mit den vom amt angegebenen 15000 euro)
    dann hätten wir einen überschuss von 2966,50 euro.
    vorrausgesetzt die wohnung die zur berechnung steht als vermögen wird nicht selbst genutzt,was hier aber seit ende august nicht der fall ist.
    ist der dann falsch und auf was kann ich mich berufen wenn ja..um einen widerspruch zu verfassen?


    lg mittendrin

    hallo..


    mir bleibt leider zu wenig zeit bis morgen das alles noch zu machen.ausserdem hab ich keine bescheide vom landratsamt.die sind in den berechnungen und haben erst kürzlich neue unterlagen von mir angefordert.
    was ich in den händen halte ist ein schreiben wo sie die unterlagen angefordert haben.
    beim landratsamt erreiche ich jetzt leider keinen.ich habe seit heute früh versucht bei den stadtwerken jemanden zu erreichen,aber die sagten mir erst jetzt gerade ,dass ich ab 7.30 uhr morgen wieder anrufen kann.
    ich hoffe ich kann das noch umgehen,denn einen genauen zahlungstermin wann die arge an uns geld zahlt kann ich jedenfalls nicht sagen.


    trotzdem danke!


    LG kathy

    hallo..


    ich komme mal gleich zur sache.


    wir beziehen seit 2005 ALGII.
    die lebenshaltungskosten werden uns von der Agentur für arebit überwiesen und die kosten für unterkunft und heizung bekommen wir vom landratsamt.


    nun befindet sich das landratsamt in einer berechnungsphase unserer gelder und wir haben das letzte geld im juli`08 bekommen für august.seither nichts mehr.
    am samstag bekamen wir ein schreiben von den stadtwerken,dass uns aufgrund 2er fehlender ratenfür wasser und abwasser,dieses am dienstag,den 23.9.08 abgestellt werden soll.
    ich erreiche keinen in den stadtwerken,um diese um aufschub zu bitten.ich weiss nicht was ich machen soll,wenn die uns morgen das wasser abstellen.wir haben 3 kinder,darunter ein kleinkind von 2 jahren.


    kann mir jemand einen rat geben?
    LG

    die hausgrundfläche..also die gesamte wohnfläche,wenn ich damit richtig liege,ist gesamt mit keller,treppenhaus,einliegerwohnung und speicher 210m².
    wir bewohnen nur 150m².
    die einliegerwohnung ist 39m².
    also was wird dann hier abgezogen.


    oder stehe ich auf der leitung?..sorry:o




    LG mittendrin

    hallo ...
    wieso muss man die m² abziehen,wenn wir ohne die einliegerwohnung nur für uns 150m² bewohnen?:confused:


    unsere einliegerwohnung ist nicht in der wohnflächenberechnung für uns mit drin.
    nur wir alleine bewohnen diese 150m².
    die einliegerwohnung wäre nochmal extra 39m².


    ich weiss ,als meine schwiegermutter uns damals die miete gegeben hat, wurden uns die bezüge genau um die nettosumme gekürzt.was ja logisch ist,weils positive einnahmen waren.


    aber auch davor und jetzt danach,weil sie nicht vermietet ist,haben wir keine einnahmen aus vermietung.


    ausserdem ,da unsere wohnfläche die nur wir bewohnen 150m² ist,müssten wir auch dafür die bezüge bekommen,weils angemessen ist.oder etwa doch nicht?


    das amt rechnet aber so.
    es liegen 39m²brach die uns geld einbringen und dem amt geld sparen könnten.deswegen wurde eben diese wertermittlung angesetzt.


    allerdings können wir die wohnung aus eignen mitteln nicht fertigstellen.


    worauf ich aber hinaus wollte ist folgendes.
    das landratsamt,welches uns die unterkunftskosten bezahlt,gibt uns kein geld,weil sie neu prüfen müssen ,weil uns das arbeitsamt die bezüge nur als darlehen geben konnte.
    sie sagen dass das eigentum nicht mehr als geschützt anzusehen wäre und daraufhin das landratsamt ebenfalls prüfen müsse,ob sie die bezüge in darlehensform gewähren müssen.
    was soll ich davon halten?
    warum ist bei einer wertermittlung einer einliegerwohnung das ganze haus als eigentum nicht mehr geschützt?und warum geben die uns ein darlehen und sagen nicht wie und wann wir es zurückzahlen müssen?das darlehen kommt aber nur von der agentur für arbeit,nicht vom landratsamt.die sind noch am berechnen.


    LG mittendrin

    hallo noch mal...:)


    ich bin eben momentan konfus,weil wir immernoch kein geld bekommen haben.obwohl die sachlage eigentlich schon lange geklärt sein müsste.


    momentan ist es so,dass die agentur für arbeit unsere einliegerwohnung einem gutachterausschuss zum prüfen vorgelegt hat.
    kurz zur erklärung:
    die einliegerwohnung hatten wir fü 4 monate an meine schwiegermutter vermietet,obwohl sie noch nicht fertiggestellt ist.
    es feheln noch zimmertüren ,wasseruhren und die duschabtrennung.
    obwohl diese wohnung an fremde nicht vermietbar ist,was sich zeigte als mal welche da waren und sie sich anschauten,hat sie meine schwiegermutter nur zur überbrückung angemietet. mittlerweile ist sie ausgezogen ,weil es eh nur eine übergangslösung für sie war.


    nun prüft aber das amt diese einliegerwohnung auf wert..warum auch immer sie das tun. und solange diese wertermittlung noch nicht abgeschlossen ist,habenwir die monatl. bezüge ohne unterkunftskosten(weil die separat vom landratsamt gezahlt werden) als darlehen angenommen.womit ich auch nichts anfangen kann,weil uns das in keiner weise erklärt wurde,wieviel wir dann wann zurückzahlen sollen.


    daraufhin hat das landratsamt uns 3 monate höhere kosten bewilligt und verlauten lassen,dass sie nach den 3 monaten erneut prüfen müssen ob auch sie die monatl. bezüge auf darlehensbasis gewähren müssen,weil unser vermögen nicht geschützt wäre.
    ich kann damit nichts anfangen. wieso ist das jetzt alles nicht mehr geschützt?haben wir fehler gemacht,als meine schwiegermutter da ein gezogen ist?
    ich blicke da nicht durch.


    LG und danke für eure bemühungen

    hallo...


    erst mal danke für die schnelle antwort.


    ich hätte da gleich noch ne frage...


    wir haben seit 2005 ALGII beantragt. der arge ist also ab dem zeitpunkt bekannt,dass wir im eigenheim leben und dem zu folge in eine andre berechnung fallen.
    2005 waren wir noch ein 4 personen - haushalt. ab august 2006 dann zu 5.
    wir bekamen aber erst jetzt unerklärlicherweise ab juni bis august wesentlich mehr.also nehme ich an,dass für uns ab juni die berechnung für eigenheime gegriffen hat.
    wenn ich davon ausgehe,dass uns ja bezüge für 150m² seit august 2006 zugetanden hätten,wir aber nur für 105m² bezahlt wurden,kann man die ansprüche von 2006 noch geltend machen??


    ich habe zwar keine hoffnung dies jemals noch zu bekommen,aber wie verhalte ich mich wenn die neue berechnung kommt?ich bekomme ja nun seit august kein geld für unterkunft und heizung,da das landratsamt noch nebenkostenabrechnungen wollte um neu prüfen zu können.also müssen die mir ja demnächst etwas zukommen lassen,das mir erklärt was ich für welche wohnungsgröße bekomme.


    mal sehen,welche überraschung da auf uns zukommt.


    erstmal danke
    LG mittendrin

    hallo ....
    wir leben in einer doppelhaushälfte und bewohnen 150m² mit 5 personen.
    ich habe gelesen,dass man für eine mietwohnung für 5 personen 105m² als angemessen sieht.


    für eigenheime liegt die angemessene wohnungsgröße anders.
    da sind es für 4 personen 130m² und für jede weitere person 20m² mehr.
    also wären ja unsere 150m² als angemessen zu sehen.


    wir bekamen für 3 monate deutlich mehr unterkunftskosten (es wurden also für 3 monate diese 150m² anerkannt)und wurden gebeten,ab dem 4. monat die kosten zu senken oder auszuziehen.
    uns würde für 5 personen nur 105 m² zustehen.
    nach einem widerspruch wegen der berechnung der wohnungsgröße(das amt rechnet mit 105m² obwohl uns 150m² zustehen)bekam ich ein schreiben,in dem ich massiv gebeten wurde ,den widerspruch zurückzunehmen.warum auch immer..ich hab es nicht gemacht.


    meine frage ist folgende...
    wieso bekommen wir nur 3 monate deutlich mehr unterkunftskosten für 150m² und die ganze zeit vorher nicht?
    wenn uns laut berechnungswert für eigenheime so wie so 150m² zustehen,dann müssten wir doch auch das geld dafür bekommen.
    muss das jetzt nachgezahlt werden,weil es ja von beginn der antragstellung schon so war?
    oder sehe ich das falsch?


    vielen lieben dank an die interessierten unter euch.
    LG mittendrin

    danke erstmal für das interesse.


    ich glaube gehört zu haben,dass man die scoolcard,wenn man den antrag an der jeweiligen schule abgibt,noch mit einem zusätzlichen zuschuss gezahlt bekommt,wenn man bereits ALGII bekommt.
    ich werde mich diesbezüglich eben bei der schule mal befragen.
    leider kann es sein,dass ich die scoolcard dann nicht mehr beantragen kann,weil der erste schultag am 8. september ist.ich aber bis ende august den antrag eingereicht haben muss.
    ich halte euch auf dem laufenden..
    nochmals vielen dank für die antworten!
    LG mittendrin