Erbschaft bei Hartz 4

  • Hallo und guten Tag erst einmal...


    Ich bin neu hier und finde es super interessant hier rum zu schmökern und hab auch gleich mal eine Frage:-)
    Ich bin zweifache Mama derzeit noch in Elternzeit und beziehe ALG2.Ich kann nach der Elternzeit auch keine Vollzeitstelle mehr bekleiden,da ich Friseurin bin und somit als Vollzeit die Öffnungszeiten unserer Betriebe abdecken müsste.Also werde ich nicht genügend Einkommen haben um von der Arge weg zu kommen.Nun steht mir in den nächsten jahren leider eine Erbschaft ins Haus.Leider,weil es sich um meinen Opa handelt der mich zur Haupterbin seiner Eigentumswohnung gemacht hat.Sie hat einen Wert von ca 90000 Euro.Leider können wir sie nicht selbst beziehen,da sie nur aus 2 Zimmern besteht und absolut nicht kindgerecht ist.Ich würde sie dann gerne verkaufen und mir von dem Erlös eine andere mit kindergerechter Aufteilung kaufen.Nun meine Frage. Ist das überhaupt möglich und wie verhalte ich mich der Arge gegenüber.Das ich meine Erbschaft angebe ist klar.Ich will keine Kungeleien etc.Aber wenn ich richtig verstanden habe muss ich ja von dem Erlös eigentlich leben damit ich kein Argefall mehr bin.Ist es überhaupt erlaubt mir eine Wohnung zu kaufen und hinterher wieder Differnz weil mein Einkommen nicht ausreicht von der Arge zu beziehen?
    Ich wäre über eine Atwort sehr sehr dankbar.


    Ganz liebe Grüsse Sandy:)

  • Hallo Sandy BS!


    Hätte, wenn und aber - wer sagt Dir das Du nicht vor Deinem Opa stirbst?


    In ein paar Jahren, - denkt der alte Herr vielleicht das er einem würdigeren Menschen wie Dich sein Lebenswerk anvertraut, wenn Du weiter so lange erwerbslos bleiben möchtets, wirst oder willst!


    Solche Fragen sollte man eigentlich nicht beantworten, denn Deine Frage steht für die Haltung - das sich an der Situation hinsichtlich Arbeit bei Dir nichst tun wird.


    Vorschlag von mir, frag Opa mal ob er das vermeintliche Erbe nicht schon gegenwärtig an Dich überschreiben möchte, dann kann sich die ARGE über einen Leistungsbezieher weniger freuen und macht nicht Menschen die es nötiger zu haben scheinen dafür die Hölle heiss!



    Gruß


    Ps.: wenn's soweit ist frag doch einfach hier noch mal nach, dann brauchste Dich vermutlich auch nicht über meine doofe Antwort ärgern, weil ich nämlich bis dahin ganz gerne wieder in Arbeit wäre!


  • Ich ärgere mich nicht über Deine nette Antwort,denn ich kenne meine Haltung und weiss das sich bei mir nichts tun kann wenn ich meine Kinder nicht 12 Std am Tag fremden Menschen anvertrauen möchte.Da sie ihren Papa und ich meinen Lebensgefährten durch einen Unfall verloren haben und sie noch sehr klein sind (sonst wäre ich wohl kaum noch in Elternzeit)kann ich nun mal nicht Vollzeit arbeiten und bin nach 18 Jahren Festeinstellung in die Hartz 4 Lage gerutscht.Und ich werde auch meinem alten kranken Opa nicht vorschlagen unter der Brücke zu schlafen damit ich zu Lebzeiten seine Wohnung verballern kann um keine Unterstützung zu bekommen.Ich finde nur das sich Menschen so nette Antworten überlegen sollten bevor sie an einem Forum teilnehmen wo auch Leute sind die versuchen sich zu informieren,weil sie sich mit Hartz 4 Gesetzen nicht so auskennen.


    PS: Ausserdem bin ich Dir schon ein wenig vorraus,da ich in Arbeit bin und auch bleiben werde.ich bekomme die Differnz von der Arge da mein Lohn nicht ausreicht für meine Kinder und mich.

  • Einer Mutter kleiner Kinder zu unterstellen, sie wolle sich durchschnorren ist wohl etwas daneben. Kindererziehung ist eine wertvolle Arbeit, die wirtschaftlich abgesichert werden muß, notfalls auf Kosten der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit müßte ja auch für Betreeung, Heim, Gefängnis aufkommen wenn die Erziehung nicht richtig läuft.
    Wenn Sandy in Elternzeit ist, dann bedeutet das ja, dass ihre Kinder noch sehr klein sind und mindestens die nächsten 3 Jahre sie noch voll beanspruchen.
    Mütter in die Berufstätigkeit zu drängen und staatlicherseits Kinderbetreuung zu subventionieren halte ich für Blödsinn.
    Keine Friseurin kann es sich nämlich leisten, eine vernünftige Kinderbetreuung durch ihren Arbeitslohn zu finanzieren und dazu noch ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die eigenen Kinder vernünftig erziehen kann sie aber sehr wohl wenn man sie läßt.

  • Hallo Ihr beiden Emanzen!


    ich gebe euch natürlich recht, aber den Sachverhalt den Sandy mit Ihrer Antwort auf meine Stellungnahme dargelegt hat, hat Sie in der Anfrage undeutlich gelassen, sodas man sicherlich nicht von den später geschilderten Umständen ausgehen konnte. Aber wenn es Euch gut tut, nach der entsprechenden Darlegung hätte ich eine solche Vermutung auch nicht angestellt, - habe ich aber weil diese gefehlt hat und deshalb stehe ich nach wie vor zu dieser Aussage, auch wenn ich Sandy jetzt andere Dinge raten würde!


    Gruß

  • Wenn man eine ererbte Wohnung selber bezieht oder verkauft, um aus deren Erlös eine Wohnung zu besorgen, die man selber bezieht, dann ist man nicht verpflichtet, sie zu verkaufen, um damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.


    Zu Horst Grunert: liest man dessen Beiträge durch, hat man den Eindruck, daß er allen ALG2-Beziehern Abzocke unterstellt, Frauen unterstellt er gerne auch noch mehr. Einfach nicht ernst nehmen ;)

  • Hallo Freddis!


    Willst Du etwa etwas anderes beahupten ? Man kann doch daran erkennen wie sehr sich die Leute angagieren ob es Ihnen darum geht gegen HARTZ IV aktiv zu werden oder nur nach der Möglichkeit noch einen Vorteil hier und einen anderen da mitzunehmen.


    Das Gute ist das sich genau diese Leue über meine Art muckieren!


    Schönen Abend!

  • Hallo zusammen,


    ich bin leider auch Alg.2 Empfängerin. Ich habe zwar einen Job aber es reicht leider nicht für mich und meine 2 Kinder. Jetzt habe ich eine dringende Frage an Euch: Es kann sein das ich Geld erben werde. Leider weiß ich nicht wie viel. Weiß jemand wie hoch der Freibetrag liegt,den ich behalten darf?
    Es wäre nett wenn mir jemand weiter helfen kann:) .
    Ich bin neu hier und hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.


    Bis bald:rolleyes:

  • Hallo Lava.


    Es gibt keinen Freibetrag.Solange Du in Bezug von ALG 2 stehst wird eine Erbschaft als Einkommen gerechnet. ich meine für ein Jahr Danach wird es Vermögen und die freibeträge gelten.Ich hoff ich habe das richtig beantwortet aber so ist es mir erklärt worden:-)