Widerspruch Bafög Rückz. formulieren

  • Hallo,


    habe jetzt nach 5 Jahren Post vom Bafögamt bekommen über Rückzahlung an Bafög für die Jahre 1999 und 2000. Da der Bescheid hinten und vorne nicht stimmt, möchte ich in Wderspruch gehen.
    Kann mir jemand helfen wo ich ein " Widerspruch Formular " für den Feststellungsbescheid her bekomme ? Vilelleicht gibt es da ja Beispiele oder Vordrucke ????



    Mel

  • Hallo Mel!


    ich denke das Dir hinsichtlich eines Formulars niemand weiterhelfen kann. Bei den Widersprüchen handelt es sich immer um individuelle Begründungen.


    Du siehst das viel zu ernst, denn die Widerspruchsstelle bestätigt eigentlich immer die Vorgänge um den Sachverhalt und grenzt im Grunde nur den Bereich ein mit dem Sie sich Dir in einem Gerichtsverfahren zuwendet.


    Also setze einfach ein Schreiben auf in dem Du Deine Ansichten darlegts "Widerspruch" muss drüber stehen und warte ab was Dir die Widerspruchsstelle für eine Antwort präsentiert, dann solltest Du vor das Sozialgericht ziehen, denn das was die Widerspruchsstelle bescheidet muss längst nicht richtig sein, es legt nur da aus welcher Sicht die Behörde an die Sachlage herangeht!


    Gruß

  • mel125: Für einen Widerspruch brauchst du wirklich kein Formular. Es reicht, wenn du schreibst:
    Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom .. ein. Natürlich solltest du das Geschäftszieichen des Bescheids angeben. Eine Begründung kannst du entweder gleich anfügen oder später nachreichen.
    Horst: Für Klagen gegen BAföG-Rückforderungsbescheide des Bundesverwaltungsamts ist das Verwaltungsgericht Köln zuständig,nicht das Sozialgericht. (Weiß ich aus eigener Erfahrung).


    Näheres hier:
    http://www.muehlenbein.de/index.php?title=Schulrecht_Pruefungsrecht_BAfoeG


    und hier:
    http://www.rechtsanwalt-mautes.de/home/page_sta_99.html


    Der Widerspruch sollte als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Der Widerspruch muss innerhalb der Widerspruchsfrist beim Bundesverwaltungsamt eingehen, das Absendedatum ist nicht maßgeblich.

  • "habe jetzt nach 5 Jahren Post vom Bafögamt bekommen über Rückzahlung an Bafög"


    Das kann nicht sein. Für die Bescheide über die Rückzahlung von BAföG-Darlehen ist nicht das BAföG-Amt, sondern das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.


    P.S.: Hast du eine RS-Versicherung mit Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz?