Berechnung von ALGII bei Arbeitsaufnahme

  • Hallo Ihr da draußen!


    Habe mal eine Frage zur Berechnung des ALG II. Ich bin vor Kurzem in den Landkreis Altötting zugezogen und beziehe jetzt seit 01.05.2008 von der hiesigen ARGE ALG II. Am Montag hatte ich ein Bewerbungsgespräch und ich habe die Zusage erhalten, dass ich ab dem 01.06 bzw. dem 15.06.2008 eine Stelle mit 15 Stunden/ Woche als Hauswirtschafterin antreten kann.
    Ich habe mich sofort bei der für mich zuständigen Sachbearbeiterin gemeldet um ihr das mitzuteilen und heute bekam ich den Bescheid, dass mir das ALG II ab dem 01.06.2008 automatisch von 656,34€ für den Monat Mai auf 416,34€ gekürzt wird. Die Sachbearbeiterin hat ab dem 01.06 einen Lohn von 400,-€ abzüglich eines Freibetrages von 160,-€ - macht 240,-€ - monatlich veranschlagt.
    Nun würde ich gerne wissen ob das zulässig ist, da ich den Lohn für den Monat Juni ja erst Ende Juni/ Anfang Juli ausgezahlt bekomme und somit von 416,34€ meine gesamten Ausgaben wie Miete, KFZ-Versicherung usw. bestreiten müsste. Da die Miete schon 300,-€ beträgt bleibt da wohl für meine Tochter und mich nicht viel zum Leben übrig.
    Wäre nett wenn mir jemand eine Antwort geben könnte.


    LG,
    Alex

  • Hallo Alex!


    Das ist alles soweit richtig und es ist gut das Du Dich so schnell informierst, viele ander ALG II Bezieher die eine Arbeit antreten nutzen einfach das eingehende Geld für den laufenden Monat.
    Da man aber in diesem Monat eigenes Geld verdient ( Höhe bei Dir 240 € + 160 € Freibetrag) besteht ja nur noch ein aufstockender Bedarf.


    Du kannst aber Deinen Fallmanager auf ein Überbrückungsgeld / eine Eingliederungsbeihilfe ansprechen. Dies ist ein Zuschuss und wird nicht zurück gefordert, weil ja keine Überzahlung statt findet. Eine Sauerei ist nur, das die ARGE Mitarbeiter diese Möglichkeit nicht offen ansprechen, die sind von oben her angewiesen Mittel einzusparen. Dafür sacken dann unsere Politiker wieder fette Diäten Mitte des Jahres ein!


    Denke das Du dies ganz schnell ansprechen solltest. Noch was, manchmal bieten die Fallmanager auch eine Darlehnsweise Unterstützung an, ist aber ebene keine Eingliederungshilfe und muss auch zurück gezahlt werden, also nicht verarschen lassen!


    Gruss

  • Alex: Ich meine,dass die Arge rechtswidrig handelt, weil beim ALG 2 das "Zuflussprinzip" gilt. Da der Lohn erst im Juli zufließt, besteht für Juni noch ein ungeminderter Anspruch auf ALG 2.


    Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 ALG II-V sind laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.


    Für Juni besteht also noch ein Anspruch in Höhe von 656,34 EUR.

  • Hallo nataly!


    Alex schrieb "Ende Juni, Anfang Juli"


    Du hättest indirekt Recht wenn der Lohn erst im Juli eingehen würde. Allerdings ist der Arbeitgeber ja auch verpflichtet den Lohn vor dem Letzten des Monats auf dem Konto des Empfängers als Eingang verzeichnet zu haben.


    Die ARGE argumentiert darüber hinaus auch mit der Möglichkeit, die Bedürftigkeit durch eine Vorschusszahlung des Arbeitgebers auf den zu erwirtschaftenen Teil beheben zu können, was ja im Grunde auch richtig ist!


    gruß

  • Ich habe eine Ausbildung gemacht und während der drei Jahre zusätzlich zum Ausbildungsgehalt noch ALG II bekommen, da ich zwei Kinder habe. Lief auch alles problemlos, und ich bin nach der Ausbildung übernommen worden, allerdings mit einer 75%-Stelle, d.h. ich verdiene immer noch nicht genug, um völlig von ALG II wegzukommen (kriege keinen Unterhalt für meine Kinder). Am 31.3. bekam ich mein erstes Gehalt, und nun will die ARGE von mir Geld vom März zurück, aber mein Konto ist eh schon bis zum Limit überzogen. Von Überbrückungsgeld hat mir kein Mensch etwas gesagt, und ich hatte in den letzten Monaten mit den ganzen Prüfungen auch einfach nicht den Kopf, mich da schlau zu machen. Was hätte es mir geholfen, beim Arbeitgeber einen Vorschuss zu beantragen? Das Geld hätte mir dann im April gefehlt. Ehrlich gestanden, ich finde das total ungerecht. Da gibt man sich Mühe und kriegt dann so einen reingewürgt. Ab 1.6. habe ich noch einen 400-Euro-Job zusätzlich, d.h. ab Juli stehe ich auf eigenen Füßen. Aber die werden mir das ja wieder auf den Juni anrechnen, dann muss ich noch mehr zurückzahlen. Soll ich mit dem Arbeitgeber des 400-Euro-Jobs versuchen abzusprechen, dass mir das Geld erst im Juli überwiesen wird? Oder der ARGE gar nichts von dem Job sagen? Zum 30.06. läuft mein jetziges ALG II eh aus und ich müsste neu beantragen. Was passiert, wenn ich das nicht mache? Wollen die dann noch was von mir oder lassen die mich dann in Ruhe?

  • Zitat

    Soll ich mit dem Arbeitgeber des 400-Euro-Jobs versuchen abzusprechen, dass mir das Geld erst im Juli überwiesen wird?


    Das wäre die Beste Lösung.
    Meine FM gab mir sogar fast den Tipp, WENN ich wieder Arbeit finde, sollte ich zusehen, dass ich das Geld erst am Anfang des Folgemonats bekomme.
    DANN kann die Arge nämlich nichts zurückfordern. ;)

  • "Allerdings ist der Arbeitgeber ja auch verpflichtet den Lohn vor dem Letzten des Monats auf dem Konto des Empfängers als Eingang verzeichnet zu haben."


    Das trifft nicht zu.Nach § 614 BGB ist ein Monatslohn erst nach Ablauf des Monats zu zahlen. Soweit der Lohn nicht in jedem Monat gleich ist (z.B. wegen Überstunden) kann ja auch erst nach Ablauf des Monats berechnet werden, wie hoch der Lohn ist. Und dann erst kann die Überweisung veranlasst werden.