Privatkredit bei Hartz 4

  • Habe ein großes Problem und bitte euch um Hilfe.


    Ich versuche es kurz zu machen.


    2005 musste ich ALG2 beantragen. Mein Kontostand lag damals bei ca. 1500 €. Es wurde genehmigt. Wenige Monate später hat meine TAnte angeboten, mir zu helfen, in dem Sie mir einen BEtrag von über 3000 Euro geliehen hatte. Ich habe es bar angenommen. Danach habe ich die 3000 € dazu verwendet, mir Lebensmittel etc zu kaufen und meinen Führerschein zu bezahlen. Der Kontostand ging deswegen hoch... und kam auf einen BEtrag von ca. 6000 Euro. Vor einigen Monaten habe ich meiner Tante den Betrag zurückgegeben und den Kredit abbezahlt.


    Jetzt befürchte ich, dass mit die ARGE die 3000 € wieder nimmt, mit der Begründung, dass das geliehene Geld für Lebensmittel etc. gereicht hat. Mit welchen "Strafen" muss ich rechnen???


    Meine Sachbearbeiterin meinte, dass mir höchstens der Betrag abegommen werden kann, der über dem Freibetrag lag (6000 - 4800)...


    Vielen Dank im Voraus


    PS: Habe gehört, dass man sich im Laufe von HArtz 4 gerade mal 700 Euro ersparen kann. Stimmt das denn?

  • "Habe gehört, dass man sich im Laufe von HArtz 4 gerade mal 700 Euro ersparen kann. Stimmt das denn?"


    So stimmt das nicht. Solange deine Ersparnisse die Vermögensfreibeträge nach § 12 SGB II nicht übersteigen, wird dir davon nichts angerechnet. Einer dieser Freibeträge ist der "Freibetrag für notwendige Anschaffungen" in Höhe von 750 EUR. Vielleicht meinst du den.Aber neben diesem Freibetrag gibt es noch weitere.

  • Hallo Nataly und danke schon mal...


    Du schreibst, dass ein Darlehen kein Einkommen ist... Wie schon geschrieben hatte ich das Geld zu Hause und habe damit nicht nur meinen Führerschein bezahlt sondern es auch dazu benutzt, mir Lebensmittel etc. zu kaufen. Deswegen ist der Kontostand gestiegen. Jetzt mein die Arge, dass das Darlehen DOCH als EInkommen verrechnet wird, weil es NICHT zweckbestimmt war....


    Was meinst du dazu und nochmal danke

  • "Jetzt mein die Arge, dass das Darlehen DOCH als EInkommen verrechnet wird, weil es NICHT zweckbestimmt war"


    Als Sachbearbeiter bei der Arge würde ich das auch so sehen ...


    Widerspruch und Klage beim Sozialgericht sind kostenlos ...

  • Hallo Nataly,


    und nochmal herzlichen Dank für Deine Mühe.


    Du schreibst, dass Widerspruch und Klage kostenlos sind. Da ich NOCH nichts habe, kann ich auch keinen Widerspruch einlegen. Nächste Woche muss ich aber noch mal hin. Wie siehts mit einer Beratung beim Anwalt aus? ISt diese auch kostenlos oder sollte ich erst dann dorthin, wenn ich ein Liebesbriefchen von der Arge bekomme?

  • Ich würde erst mal abwarten, bis was kommt von der Arge.


    Für die Zukunft ein Ratschlag: Falls du noch keine Rechtsschutzversicherung mit Sozialgerichts-RS hast, kann dir die Tante vielleicht eine sponsern.

  • Ja, glaube du hast recht! Muss nächste Woche ncohmal dorthin und meine Auszüge der letzten Jahre vorlegen. Mal schauen was dann kommt...


    Das mit der Rechtschutzversicherung ist ne gute Idee. Nur, von meiner Tante werde ich nie wieder etwas annehmen. Habe jetzt genug Ärger am Hals.... Wie siehts mit dir aus? Kannst du mir was leihen? ;-) Ah noch was: Als ich damals den "Kredit" von meiner Tante angenommen hatte, habe ich es nicht der ARGE mitgeteilt. Auch das hat die Sachbearbetin als Verstoß bezeichnet...

  • Wenn die Tante nicht dir das Geld gibt, sondern die Rechnung der RS-Versicherung bezahlt, gibt es keine Probleme. Ebenso wäre es besser gewesen, die Tante hätte die Kosten für den Führerschein von ihrem Konto auf das der Fahrschule überwiesen. Bei dieser Handhabung ist gewährleistet, dass die Zuwendungen zweckbestimmt sind. Probs gibt es ja nur, weil Knete auf dein Konto ging. Und jetzt werden Kontoauszüge über Jahre überprüft, weil du auf diese Idee nicht gekommen bist ...
    Für die Zukunft solltest du das bedenken.
    Für eine Beratung beim Rechtsanwalt kannst du beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen.

  • Also hat die ARGE doch Recht, weil das Geld nicht zweckgebunden war?


    Es war ne Dummheit von mir, ich weiß. Glaub mir ich bin nicht sonderlich happy deswegen.


    Nur ich war ehrlich und habe den Leuten es so erzählt wie es gelaufen ist. Ich bekam das Geld bar. Habe das Geld zum Teil für den Führerschein ausgegeben aber auch für den Lebensunterhalt. Deswegen ist der Kontostand gestiegen. Und nach 3 Jahren habe ich das Geld abgebucht und meiner Tante zurückgegeben. Also habe ich verspielt, oder?


    Wie schon geschrieben, lag mein Kontostand aufgrund dieses Kredits um ca. 1500€ höher als mein Freibetrag.

  • "Also hat die ARGE doch Recht, weil das Geld nicht zweckgebunden war?"


    Nein, auch dann hat die Arge nicht Recht.





    Darlehen sind mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung kein Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. Mecke, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 11 RdNr. 27 m.w.N.).
    Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen nicht zweckgebunden war.

  • Darlehen zählt nicht zum Einkommen von Hartz-IV-Empfängern


    17.10.2007


    Oldenburg (ddp.djn). Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen sich ein Darlehen von Verwandten oder Bekannten nicht als Einkommen anrechnen lassen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Darlehen tatsächlich zurückgezahlt wird und Hilfebedürftige keinen Unterhaltsanspruch geltend machen müssen, wie das Sozialgericht Oldenburg entschied (Urteil vom 26. April 2007, AZ: S 46 AS 1124/05).


    Im konkreten Fall hatte die volljährige Klägerin von ihrem Vater ein Überbrückungsdarlehen von 500 Euro erhalten. Das zuständige Job-Center wertete das Darlehen als Einkommen und lehnte den Antrag auf ALG II ab. Die Richter entschieden jedoch, dass ein Darlehen grundsätzlich kein Einkommen sei, so lange die Verpflichtung zur Rückzahlung bestehe. Da die Klägerin volljährig sei und auch ihre Berufsausbildung abgeschlossen habe, müsse sie auch nach Paragraf 33 SGB II keine Unterhaltszahlungen von ihrem Vater einfordern, bevor ein Anspruch auf ALG II entstehen könne.
    http://www.business-wissen.de/ratgeber/artikel/darlehen-zaehlt-nicht-zum-einkommen-von-hartz-iv-empfaengern.html?type=98&cHash=b8dfb7179c



    http://www.arbeits-los.de/urteile/016.htm

  • In dem Urteil des SG Oldenburg wird ausgeführt, dass es nicht darauf ankommt, ob das Darlehen zweckbestimmt war, da es auf jeden Fall kein Einkommen darstellt:


    Hier die entsprechenden Passagen aus


    http://www.arbeits-los.de/urteile/016.htm


    "Entgegen der Auffassung des Beklagten stel
    lt sich hier nicht die Frage, ob es sich bei dieser Zahlung um eine gem. § 11 Abs. 3 Nr. la) SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigende zweckbestimmte Einnahme handelte. Die Zahlung ist nämlich erst gar nicht als Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II zu betrachten."
    ...................


    "Mittel aus einem Darlehen sind jedoch kein Einkommen, da sie mit Rücksicht auf die Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht verändern, es sei denn, die Verpflichtung zur Rückzahlung entfällt (Eicher/Spellbrink, Kommentar
    zum SGB II, Rd.-Nr. 27 zu § 11 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Arbeitslosenhilfe)."
    ............

  • Ich rate deshalb dazu, gegenüber der Arge die Meinung zu vertreten, dass Darlehen weder Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II noch Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II darstellen.


    Natürlich musst du damit rechnen, dass die Arge anderer Meinung ist, dann musst du eben Widerspruch und ggf. Klage erheben und klären lassen, wer recht hat.

  • Danke für deine Hilfe....


    Jetzt habe ich wenigstens etwas in der Hand und kann damit argumentieren.


    Nochmals danke, vielleicht kann ich das ja irgendwann wieder gutmachen bei dir;-)


    Noch ne Frage: Warum kennst du dich in der Sache so gut aus? Hoffe, es ist ok wenn ich das frage...

  • "Jetzt habe ich wenigstens etwas in der Hand und kann damit argumentieren. "
    Ich gehe davon aus, dass dir die Infos bei der Sachbearbeiterin zunächst nichts nützen werden. Wenn sie Anweisung "von oben" hat, Darlehen als Einnahmen zu behandeln, wird sie davon nicht abgehen (können).
    Aber spätestens beim Sozialgericht nützen die Hinweise, vielleicht sogar bereits beim Widerspruchsverfahren.Mal sehen ... Übrigens gibt es auch "Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuchs II".
    In den Durchführungshinweisen zu § 11 SGB II wird nirgends erwähnt, dass Darlehen als Einnahmen zu behandeln sind. Dies spricht ebenfalls gegen die Annahme der SBin, dass Darlehen als Einnahmen gelten.


    Hier die Durchführungshinweise als Buch:


    http://www.amazon.de/Durchf%C3%BChrungshinweise-Bundesagentur-Arbeit-Anwendung-
    Sozialgesetzbuch/dp/3940087076


    Und hier die Hinweise zu § 11 SGB im Internet:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

  • Möglicherweise wirst du gegragt, welche Vereinbarungen zwischen dir und der Tante über die Rückzahlung getroffen wurde. Wenn sie dir freigestellt hat,ob du zurückzahlen musst, dann musst du damit rechnen, dass es als "Geschenk" angesehen wird. Ein Darlehen ohne Rückzahlunghsverpflichtung wäre kein Darlehen.

  • Ich hatte eine Rückzahlungsverpflichtung! Wie schon erwähnt, habe ich den BEtrag bereits vor einigen Monaten abgebucht und meiner Tante zurückgegeben. Das hat meine Tante auch schriftlich bestätigt. Es war auch so vereinbart, dass ich meiner Tante den BEtrag innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre zurückgebe und das habe ich auch getan... Meine Tante wollte nämlich nicht, dass ich das in Raten bezahle, sondern auf einen Streich...

  • Hallo,


    ich lese hier was von Rechtsschutzversicherung.
    FINGER WEG !!!!!!!!!!!!



    Die bezahlen zwar einen Fall, danach kündigen die Dir,
    weils denen zu teuer wurde



    Eigentlich nichts neues...solange man einzahlt, alles baletti
    aber wehe du brauchst sie



    Spar Dein Geld für was vernünftiges !!!