Bitte um Hilfe...

  • Hallo.


    Kann mir vieleicht jemand helfen?
    Ich habe folgendes Problem.


    Ich lebe von Hartz4 und habe einen 1€ Job.
    Jetzt ist es so das ich zwei mal unentschuldigt gerfehlt habe und habe sofort eine Sperre von 60% bekommen.
    Habe es so hingenommen.


    Danach habe ich nochmal zwei mal unentschuldigt gefehlt und habe dann direkt wieder 60% Sperre bekommen.


    Jetzt ist meine Frage ob es richtig ist sofort beim ersten mal eine Sperre von 60 % zu bekommen!
    Wenn nicht kann ich da was machen und wenn ja was?!


    Dazu kommt noch.als ich Hartz4 beantragt habe hat mir mein Berater gesagt das ich das Geld zurückzahlen müsse, weil ich war eine ganze zeit ohne Krankenversicherung war nicht arbeiten und musste mich dann irgendwann bemühen um weiter Geld zu bekommen!
    Ist es denn dann überhaupt richtig das ich eine Sperre bekomme, ich muss das Geld ja sowieso zurück bezahlen.
    Und ist es egal wie lange man von Hartz4 lebt muss man es auch wenn man 3 jahre davon lebt zurück zahlen?


    Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte!


    MFG Onkelz_1983

  • Hallo Onkelz_1983,


    ein unentschuldigtes Fehlen kann natürlich Sanktionen nach sich ziehen.


    Egal wie lange man ALG II bezieht, man muss diese Leistungen nicht zurückzahlen.


    Was ich allerdingsnicht ganz verstehe
    Zitat:
    "Dazu kommt noch.als ich Hartz4 beantragt habe hat mir mein Berater gesagt das ich das Geld zurückzahlen müsse, weil ich war eine ganze zeit ohne Krankenversicherung war nicht arbeiten und musste mich dann irgendwann bemühen um weiter Geld zu bekommen! "
    Zitat ende
    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Also soweit ich das weiss muss erst eine 30% sperrung kommen und nicht sofort 60% oder nicht?


    Und zwar war das so das ich einen job hatte den ich abgebrochen habe (den ich aber nicht übers amt bekommen habe, dort war ich noch nicht gemeldet) nach vier monaten ungefähr bin ich dann zum amt gegangen und hartz4 zu beantragen, dort wurde mir dann gesagt weil ich den job abgebrochen habe müsse ich meine leisungen alle zurückzahlen!

  • Mir ist auch nicht bekannt, dass ALG 2 zurückgezahlt werden muss, es sei denn, es wurden falsche Angaben gemacht, so dass der Bewilligungsbescheid rechtswidrig ist.
    Aber dies ist hier ja nicht der Fall. Ich glaube nicht, dass das Abbrechen eines Jobs dazu führt, dass ALG 2 zurückgezahlt werden muss. Frag doch mal nach dem §, aus dem dies hervorgehen soll.