Kostenübernahme für Vorstellungsgespräch

  • Meine Familie und ich leben schon seit 2 Jahren von HARTZ IV. Jetzt habe ich eine Jobbörse des Arbeitsamtes besucht auf der ausschliesslich dänische AG vertreten waren. Vorher habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei meiner ARGE gestellt. Diese wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung solch eine Jobmesse bringe nichts und sei absoluter Mist. Aber wenn ich dort einen AG finden sollte, der mich zu einem Vorstellungsgespräch einlädt ( sagte mir der Geschäftsführer der ARGE leider nur mündlich aber selbst zu), dann würden meine Kosten noch rückwirkend erstattet werden.
    Jetzt habe ich es geschafft und sogar 3 AG haben mich für Anfang Juni zum Vorstellungsgespräch eingeladen und die Chancen stehen sehr gut dort endlich wieder in meinem Beruf arbeiten zu können. Dachte die ARGE würde sich mit mir freuen aber Pustekuchen. Nicht nur das man mir jetzt die Erstattung der Kosten für die Jobbörse verweigert ( habe ich mir bei Bekannten geborgt), nein die Kosten für die Vorstellungsgespräche ( Anreise und Übernachtung) sollen auch nicht übernommen werden und falls doch, dann ohnehin nur als Darlehen, welches bereits im Juni wieder mit unserem ALG II verrechnet wird. aber wir können doch nicht auf ca. 400 Euro verzichten, kommen jetzt mit den Kindern ja kaum um die Runden. Wir sind ja gern bereit wenn es mit der Arbeit in Dänemark klappt das Geld vom ersten Lohn sofort zurück zu zahlen, überhaupt kein Problem.
    Ich und meine Frau haben über 20 Jahre gearbeitet und Steuern gezahlt und jetzt wo wir Hilfe brauchen, wird sie uns verweigert. Ich dachte immer sowohl ich als auch die ARGE müssen alle Bemühungen unterstützen wieder Arbeit zu finden. Stattdessen werden uns Steine in den Weg gelegt.


    Ist die ARGE nicht verpflichtet falls der Arbeitnehmer die Kosten nicht übernimmt diese Kosten zu übernehmen und gilt das nicht für Arbeitsstellen im benachbarten Ausland?

  • hallo,


    auf unserer arge gibt es eine stelle, die direkt für arbeitsangelegenheiten im ausland ist..
    was die kosten anbelangt..hier gilt, vorher beantragen sichert eine spätere nachzahlung..



    gruß BineNRW