Bafög FOS- schwierige Situation

  • Hallo zusammen!


    Kurz zu meiner Situation:


    Ursprünglich wollte ich im nächstem Jahr die BOS Sozialwesen (Bayern) absolvieren.Mein erlernter und ausgeübter war nicht einschlägig für diese FR. Daher habe ich ein Praktikum im sozialen Feld begonnen, da eine einjährige Tätigkeit in Vollzeit eine Zugangsvoraussetzung für diese FR ist. Leider wurde mir anstelle eines Praktikumsvertrages ( wie ursprünglich mit dem Arbeitgeber besprochen) ein Vertrag auf geringfühiger Basis ausgestellt. Ich habe noch einen anderen Minijob angenommen um über die Runden zu kommen, aber mit beiden Jobs darf ich nur 400 Euro verdienen und das wird nun mal eng.
    Daher habe ich mich für die FOS Sozialwesen schon für dieses Schuljahr angemeldet.
    Ich (27) wohne auswärts und bin Mutter einer 7-jährigen Tochter, welche Mo-Fr ein Internat/Schule für Körperbehinderte ca. 50 km enfernt besucht. Ich habe eben mit einer Sachbearbeiterin des zuständigen Bafög Amtes gesprochen. Irgendwie habe ich jetzt ein mulmiges Gefühl. Sie fragte ob ich die Schule(FOS) auch von meinen Eltern aus erreichen könne, das wäre möglich.Meine Eltern wohnen in Unterfranken und wir haben unsere Wohnung in Oberfranken, d.h. 2 verschiedene Bezirke. Da wir im Bezirk Oberfranken wohnen ist es möglich, dass meine Tochter das Internat besucht, wenn wir in Unterfranken leben würden bzw. umziehen müßten , wäre ich gezwungen sie aus der Schule zu nehmen, da wir nicht mehr im zuständigen Bezirk der Schule leben würden. Die Sachbearbeiterin meinte zudem, dass meine Tochter nicht bei mir lebt, ich meinte zu ihr, dass ich sie montags zum Bus bringe und freitags wieder abhole, sie die WEs und Ferien immer daheim verbringt.Zudem befindet sich in unserem Ort keine entsprechende Schule, die ihrer Behinderung gerecht wird. Deswegen habe ich weiß Gott nach genug Alternativen gesucht um den Internatsaufenthalt zu vermeiden. Daher ja die schulische Weiterbildung, weil ich am Schulort meiner Tochter studieren und leben möchte. Mit meinem Beruf, den ich zuvor ausgeübt habe, war keine Versetzung möglich.


    Naja, jedenfalls hab ich jetzt Bammel. Habe ich ,obwohl ich auswärts wohne, Anspruch auf Bafög im Falle des Besuchs der BOS? Kann es soweit kommen, dass ich umziehen muß? Gibt es Ausnahmeregelungen nach denen das Bafög für die FOS auch elternunabhängig geleistet wird? Werden meine Zeiten der Beschäftigung dann miteinberechnet bzw. beeinflussen diese den Erhalt des Bafögs?


    Ich hoffe meine Darstellung war nicht zu wirr und jemand von Euch kann mir etwas weiterhelfen.


    Ich bedanke mich für Eure Geduld und Aufmerksamkeit.


    Liebe Grüße
    roterstern

  • Hier solltest du deine Fragen auch einstellen:


    http://www.bafoeg-rechner.de/Fragen-Brett/list.php?1


    Da gibt es einige fitte Leute, so z.B. die Moderatorin "Renate".


    Beim Besuch der BOS hast du Anspruch auf elterunabhängiges Bafög und du hast freie Wahl der Ausbildungsstätte.


    Bei der FOS muss man unterscheiden, ob eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für den Besuch ist. Wenn ja, dann hast du ebenfalls freie Wahl der Ausbildungsstätte; es spielt keine Rolle, ob von der Wohnung der Eltern aus eine FOS in zumutbarer Wegzeit erreichbar ist.


    Wenn für den Besuch der FOS keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, dann bekommst du nur dann den Bedarfssatz für auswärts Wohnende, wenn von der elterlichen Wohnung aus eine FOS der gewünschten Fachrichtung nicht in zumutbarer Wegzeit erreichbar wäre. Zumutbar ist eine Wegzeit bis zu 2 Stunden für Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Fusswege und Wartezeiten werden berücksichtigt.


    Ausnahmeregelungen: Ja es gibt Ausnahmeregelungen, wonach der Besuch der FOS elternunabhängig gefördert werden kann. Zuvor muss zur Vermeidung von Missverständnissen aber gesagt werden, dass mit "elternunbhängige Förderung" gemeint ist, dass Einkommen der Eltern nicht auf den Bedarf angerechnet wird, mit anderen Worten, auch wenn deine Eltern gut verdienen, wird dir das Bafög nicht gekürzt. Elternunabhängige Förderung bedeutet nicht, dass du freie Wahl der Ausbildungsstätte hast.
    Elternunabhängige Förderung gibt es dann, wenn du vor der FOS nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig wartst oder
    wenn du nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens drei Jahren drei Jahre lang erwerbstätig warst. War die Ausbildung kürzer, dann muss die Erwerbstätigkeit entsprechend länger sein. Erwerbstätigkeit vor der Ausbildung wird nicht angerechnet. Minijobs werden nicht als Erwerbstätigkeitangerechnet, wohl aber die Haushaltsführung eines Elternteils mit einem Kind unter 10 Jahren. Es könnte also durchaus sein, dass du Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hast.