Kinder allein lassen ?

  • Hallo,


    ich hab mal eine Frage:


    Ich bin allein erziehende Mutter von drei Kindern - 10, 12 und 15 Jahre.
    An unserem Wohnort habe ich keine Verwandten und es gibt auch sonst keine Kinderbetreuung für dieses Alter (Jugendhaus, Ganztagsschule, etc.).
    Ich habe diesbezüglich auch beim Jugendamt nachgefragt.
    Ich soll nun eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben und mindestens 6 Bewerbungen im Monat nachweisen.


    Ich möchte gern wieder arbeiten gehen - halbtags, aber was mache ich in den Ferien und an schulfreien Tagen ?
    Kann ich gezwungen werden, meine Kinder allein zu lassen ?
    Ich hätte keine ruhige Minute und es gibt so schon Probleme hier im Haus, da Kinder nicht erwünscht sind :mad:


    Wie verhalte ich mich jetzt am besten und wie sieht die gesetzliche Grundlage aus ?
    Können mir die Leistungen gekürzt werden ?
    Ich habe doch die Aufsichtspflicht über meine Kinder...


    Bin für jeden Tipp dankbar :(

  • Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo blue!


    Dein Problem besteht erst seit gestern 14:55 Uhr ? Ich bin ab 14.30 meist weg, und die Ungeduld ma´ncher Anfragenden geht mir gelinde gesackt auf die (...Du weist schon!) , Wir die anderen Teilnehmer müssen offenbar immer sofort springen wenn sich ein problem auftut, nur mancher hat noch nicht einmal Internet Zuhause und zahlt dafür das er hier präsent ist, soviel zu den immer häufiger auftretenden Ungeduldsbekundungen!


    Nun zu Deinem Problem! Ja, Du musst die Vereinbarung unterzeichen, sonst bekommst Du Sanktionen! Allerdings musst Du nicht den Wortlaut der Vereinbarung hinnehmen. Unterzeichne wie Ich mit dem Vermerk bei einverstanden "*absolut nicht" dann ergeht nämlich ein Verwaltungsakt den Du zugestellt bekommst, dann ist es nämlich rechtlich auch kleine Vereinabrung mehr sondern eine Bestimmung!


    Die 6 Bewerbungen müssen unterschiedlicher Natur sein? Was wenn Du Monat für Monat die gleichen Bewerbungen absendest an die gleichen Firmen ist das zwar Verarschung aber es beinhaltet auch eine gewisse Hartnäckigkeit und nirgends steht geschrieben, das die Bewerbungen stehts an andere Adressen gehen müssen, 6 Bewerbungen sind eh sehr wenig manche müssen bis zu 20 belegen!


    Die Betreuung der Kinder solltes Du bei der Kommune einfordern, mir ist, bei Deinen Kindern vom Alter her leider noch keine gesetzliche Grundlage bekannt mit der Du aus dieser Vorgabe kommen könntest, allerdings steht im SGB III auch das Mütter mit Kindern bei der Vergabe von 1€ Qualifikationsmaßnahmen und dergleichen bevorzugt aussen vor gelassen werden sollen!


    Konfrontier die ARGE mal mit der Problematik Tagesmutter und die Übernahmeverpflichtung der Kosten die ebenso wenig der Allgemeinheit zumutbar sind, zumal bei Dir kein öffentlich getragenes Angebot zu bestehen scheint.


    So ich hoffe das hilft weiter, bin vorraussichtlich erst Dienstag wieder im Forum!


    Gruß