Anspruch auf ALG II trotz selbsttändiger Kündigung?

  • Hallo,


    davon würde ich ganz dringend die Finger lassen.


    Erstens verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen, danach gibt es ALG I weiter.


    Wegen der Sperrzeit gibt es eine Sanktion durch die ARGE 30 % vom Regelsatz - schon mal versucht, mit 250 Euro im Monat zu leben?


    Und das beste zum Schluss § 34 SGB II - Heranziehung zum Kostenersatz und zwar für ALLES was die ARGE gezahlt hat einschließlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, und das in unbegrenzter Höhe.


    Da geh mal lieber weiter arbeiten ...


    Gruß hanabi

  • Hallo!


    Da kann ich hanabi nur zustimmen! Wenn es für Dich Gründe gibt die Dir das Arbeiten im gegenwärtigen Betrieb unmöglich machen musst Du vorher mal zum Arbeitsamt gehen und die Sachverhalte darlegen und erklären das Du natürlich nicht Arbeitslos werden willst ( weil es für Dich vielleicht lukrativer oder bequemer erscheint nicht zu arbeiten). Ausserdem kann man bei Mobbing oder ähnlichen Verhalten auch mit Gewerkschaften oder ärztlichen Gutachten dem Arbeitgeber ganz schön zusetzen ( wenn der Dich dann von sich aus kündigt, gilt es dennoch die Vorwürfe zu entkräften).


    Wenn man nicht arbeiten will findet sich sicherlich immer ein Grund, aber hier im Forum wirst Du dazu wohl nicht sehr viel Hilfe bekommen!


    Gruß


    Ps.. Einen Anspruch auf ALG II hast Du meinens Wissens deshalb nicht weil Du einen Anspruch auf ALG I hättest, der Dir aber berechtigter QWeise versagt würde. Es wäre ja absoluter Schwachsinn, das Fehlverhalten einerseits zu bestrafen und andereseits aus diesem Umstand einen Rechtsanspruch ableiten zu dürfen um ALG II beziehen zu können!

  • Hallo, habe vor 3 Jahren auch selbst gekündigt.
    Beim persönlichen Gespräch bei meiner Arbeitslosmeldung im Amt gab ich dann auch Mobbing und psychischer Druck/Depressionen an.
    Ich wurde zum ärztlichen Dienst des AA geschickt, welcher mir eine "depressive Phase" bescheinigte.
    Ich bekam ALG I.
    Allerdings hatte ich den Fehler gemacht, mich nicht FRISTGEMÄß, sprich AM TAG DER KÜNDIGUNGSEINREICHUNG (oder wie jemand zuvor schrieb, VORHER im Amt beraten lassen) im Amt zu melden. Und bekam auf Grund dieser Tatsache eine Sperrfrist und wesentliche Abzüge.
    Allerdings musste ich keine Ersetzungen leisten.
    Des weiteren hätte ich wohl Anspruch auf irgendwelche Naturalien-Gutscheine gehabt (alleinerziehend mit Kind), das erfuhr ich aber leider auch erst zu spät.
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    Man hat wohl auch Anspruch auf Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber um sich beim Amt zu meden! Sagte mir ein Bearbeiter dort!
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    Hoffe es hilft....