Jubiläumszahlung des Arbeitgebers

  • Mein Arbeitgeber hat anläßlich eines Firmenjubiläums den Arbeitnehmern eine Zahlung von 100 Euro pro Beschäftigungsjahr gezahlt. Als Hartz IV Empfänger wird das ganze Geld wieder einbehalten. Wer weiß etwas darüber oder hat einen Tipp, wo man vielleicht ein Gerichtsurteil darüber finden kann.

  • Hallo Andrea,


    auch solche Zahungen werden als Einkommen gewertet. Leider kannst du da suchen wie du willst nichts zu machen.
    Mein Tip: per PN


    LG
    Kätzchen

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