keine Ausbildung, daher HartzIV???????

  • Hallo, ich bin etwas Verzweifelt und hoffe das man meine Fragen hier beantworten kann!?


    Also, nach Beendigung der Hauptschule ging ich auf die Berufsfachschule und blieb dort ein Jahr.
    Danach fand ich keine Aubildung und das ist jetzt schon 3 Jahre her.
    Seitdem bekomme ich auch kein Kindergeld mehr! Zwischendrin habe ich für 10 Monate in einer Firma gearbeitet, hatte danach aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich nicht lange genug gearbeitet habe!


    Ich bin 20 Jahre und das neue Ausbildungsjahr beginnt im August und ich habe immernoch keine Ausbildungsstelle!
    Ich war auf dem Arbeitsamt und habe gefragt ob es die Möglichkeit gibt das ich von der Agentur irgendwelche Schulungen oder so bezahlt bekomme, aber da ich meine Pflichtschulzeit erfüllt habe bekomme ich diese nicht!
    es sei denn ich hätte bereits eine Ausbildung gemacht und würde für längere Zeit in diesem Berufsfeld keine Arbeit bekommen, dann würde mir die Agentur Umschulungen und Fortbildungen bezahlen!


    Meine Frage ist:


    Wenn ich jetzt im August keinen Ausbildungsplatz bekomme, kann ich das Hartz IV oder andere Leistungen beantragen?
    Ich habe ein wenig Angst das der Staat dann auf meine Eltern zurückgreift da mein vater arbeitet und ich noch zu Hause wohne!
    Ich möchte aber kein Geld von meinen Eltern!
    Steht mir denn nichts vom Staat zu??


    Ich würde mir davon Praktikas und SChulungen bezahlen, damit ich vielleicht bessere Chancen habe einen Ausbldungsplatz zu bekommen.
    Die Leute auf der Arbeitsagentur meinen, da ich bei meinen Eltern wohne müssten die sich um mich kümmern und die Schulungen und Kleidung und Fahrtkosten und solche Sachen bezahlen!


    Aber genau das möchte ich nicht, da meine Eltern schon genug unkosten haben und ich nicht auch noch zur Last fallen möchte! Zur Zeit lebe ich nämlich nur auf Kosten meiner Eltern, da wir noch nicht mal mehr Kindergeld erhalten.


    Kann mir einer weiterhelfen? Weiß jemand über das Thema bescheid, oder ist in einer ähnlichen Situation gewesen und kann mir sagen ob ich Leistungen vom Staat bekommen kann?


    Es ist ja nur bis ich einen Ausbildungsplatz habe.


    Liebe Grüße

  • hallo,


    was das kindergeld anbelangt anschliesend ein auszug..
    meines wissens nach, wenn du dich auf der arge arbeits-/ausbildungssuchend meldest, is es verzeichnet, dann hat die kindergeldkasse einen nachweis und du kannsd es beantragen..


    Kinder in Ausbildung


    Kindergeldrecht bei Ausbildung: Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann.
    Kind ohne Ausbildungs-/Arbeitsplatz


    Kindergeld kann für ein Kind ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Für ein Kind ohne Arbeitsplatz bis Vollendung des 21. Lebensjahres.



    gruß BineNRW