Komplizierte Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo ihr netten Mitmenschen !!!


    Erstmal mus sich sagen das ich hier eine sehr gute Seite gefunden habe, wo ich nachlesen kann, was mir so alles passieren kann oder auch nicht. Klasse Top, weiter so.


    So nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
    Ich habe dieses Jahr im März mich leider als Alg2 / Harzt4 empfänger melden müssen.
    Hatte meinen Antrag soweit fertig und hatte auch einen Clearingtermin bekommen. In diesem Gespräch stellte sich nach ein paar Fragen heraus das der Sachbearbeiter meinen Lebenspartner kennt.
    Ich muss gleich dazu sagen, das ich mit einem Mann zusammen lebe, der einen Sohn von 14 Jahren hat, der auch bei uns wohnt.
    Da ich eine grundehrliche Person bin, hatte er mich gefragt, ob ich in einem eheähnlichem Verhältniss lebe, oder wie lange wir schon zusammen wären !!!!
    Dieser Sachbearbeiter kennt unsere Verhältnisse, so dass ein großes Leugnen garnicht erst in Frage kam.
    Ich habe dann natürlich zugestimmt, das wir schon sein 4 Jahren zusammen leben, wobei wir aber jeder sein eigenes Geld zu Verfügung hat und auch jeder sein Konto.
    Da mein Partner schon einmal einen Termin nicht wahrgenommen hatte, bekam er eine Sanktion auferlegt von 3 Monaten. Die Sanktion beträgt 125,00 € für 3 Monate weniger.
    Er ist auch Antragsteller und nicht meine Person.


    Wir haben in den 3 Monaten mit Abzug, 862,15 € bekommen.
    Ab Monat Juli 2008, bekommen wir dese 125,00 € mehr, also haben wir dann 987,15 € zu Verfügung
    Hier gehen dann noch die Miete ab mit Nebenkosten von 450,00 € ab, so dass noch ein Rest von 537,15 übrig bleibt.
    Dann kommen noch Strom 89,00 €, + 50,00 € ( 6 Monate ) weil Stromanbieter nicht gleich abgebucht hatte
    Telefon / Internet 46,00 €,
    Müllgehühren 12,50 €
    Versicherungen ca. 80.00 €


    Also bleibt uns noch ein Rest für Lebensmittel von genau 259,65 €. und mit der Sanktion noch 134,65 €.


    Wie soll man mit 3 Leuten das bewälltigen sich zu ernähren !!!
    Selbst bei unserer Tafel, wo man ja als Hartz4 Empfänger etwas bekommen könnte, muss man sich auf eine Warte-Liste setzen lassen.


    Kann man das irgendwie umgehen???


    Weil ich bin gerade auf Jobsuche. Habe aber da auch nun die Autosteuer im Nacken sitzen, die ich ja von dem wenigen Geld nicht bezahlen kann. Und wenn ich kein Auto zu Verfügung habe, kann ich auch keinen Job annehmen, was ich eigentlich nicht möchte da ich ja dem Staat nicht auf der Tasche liegen möchte.


    Das Geld was ich verdiehnen würde, würde ja auch in die Berechung mit einfließen, so dass ich ja dann keine Möglichkeit hätte irgendwelche kosten tragen zu können.


    Bitte dringenst um Hilfe, weil ich nicht mehr weiß wie ich was bewälltigen soll.


    Danke im Voraus schonmal

  • Hallo, also immer mit der Ruhe ! Keine Hektik machen,am besten ist,Du holst Dir von Deinem zuständigen Finanzamt eine Steuernummer als Freiberufler. Dort gibts Du an, einen kleinen Büroservice nebenberuflich zu betreiben - als keinen Gewerbeschein ! - Zusätzlich zum ALG II kannst Du also auf völlig legalem Wege Umsatz machen und vor allem Rechnungen stellen,das ist für viele Auftraggeber wichtig. Deinem Arbeitsamt teilst Du das mit, gleichzeitig weist Du aber darauf hin, dass diese Tätigkeit zur Existenzsicherung nicht ausreichen würde,weil man unterschiedliche Einnahmen hat. Außerdem verfügst Du ja buchhalterisch nicht über den gesamten Umsatz, sondern nur über die von Dir definierten Privatentnahmen (z.B.200.-€), und nur diese werden dann angerechnet. Denk daran: Du hast ja nicht nur Einnahmen,sondern auch Ausgaben ! -Zusätzlich bleibst Du dann auch kranken-u.rentenversichert. Irgendwann wird man Dich fragen,ob diese freiberufliche Tätigkeit nun doch nicht endlich zur Existenzsicherung reicht, ja gut, dann stellst Du einen Antrag auf das sogenannte "Einstiegsgeld", das ist eine zusätzliche Leistung zum ALG II, wenn man selbständig werden will. Allerdings ist dieses "Einstiegsgeld" eine Ermessensangelegenheit Deines Fallmanagers. Die Erarbeitung eines Businessplanes wird dann notwendig,auch dafür gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Berlin die Möglichkeit, sich kostenlos eine hochwertige Software zu bestellen. Dieser Businessplan muß dann von Gutachtern geprüft werden,erst dann kann man das "Einstiegsgeld" erhalten, so ca. für ein halbes Jahr oder auch bis 1 Jahr. Dann solltest Du aber fit sein für eine selbständige Tätigkeit. Es gibt noch sehr viel mehr zu diesem Thema zu sagen,ich hoffe, es kam alles verständlich rüber, alles Gute !

  • Ich bin aber ein Teil der Bedarfsgemeinschaft und nicht selbst antragsteller, weil mein Partner ja schon vorher Hartz4 beantragt hatte.
    Mir geht es ja darum, wie ich aus dieser Gemeinschaft rauskommen kann, Ich möchte keine Selbstständigkeit, sondern einfach nur auf legalem Wege aus der Bedarfsgemeinschaft.
    Wenn ich ja Geld verdiene fließt es ja mit rein und da kann ich mir auch kein Auto leisten oder das Benzin dazu.
    Weil zur meiner evtl. Arbeit werde ich wohl oder übel eine Arbeit brauchen, da sie ca. 40km von mir entfernt ist.


    Sehe es wird nicht so einfach werden, aber ich werde nicht aufgeben.
    Würde mich freuen wenn ich noch einige Tip´s erhalten könnte.


    Danke dir aber trotzdem Koetrainer

  • Hallo Lucky Bear !


    Schön das Euch der Fallmanager so gut kennt, denn dann kannst Du Ihm auch gut erklären, das Du mit Deinem Lebenspartner keine Bedatrfsgemeinschaft bildest weil ein grundsätzliches kriterium dafür nicht besteht, nämlich der Umstand des gegenseitigen Eintretens füreinander!


    Ihr habt getrennte Konten? Sehr gut dies zeigt doch zusätzlich das jeder seine Interessen selbst finanziert und keinesfalls für den anderen mithaftet!


    Dies ist ein wesentlicher Punkt!


    sollte der Fallmanager damit ein Problem haben erkläre ihm das es anderen Ortes bei ARGE'n durchaus üblich ist das eine Karrenzseit von einem Jahr für diesen Umstand eingeräumt wird, das bedeutet für Dich einen gewissen zeitlichen Aufschub der ansonsten durch Gerichtsentscheid zu treffenden Feststellung das es sich doch um eine eheänliche Beziehung handelt.


    Ein weitere Punkt wäre der Auszug einer Partei aufgrund von Trennungsabsichten, dann muss die ARGE eben noch eine zusätzliche Wohnung bezahlen, sollte man ruhig so ansprechen, der Bekannte weis sicherlich was das bedeutet wenn er etwas rechnen kann!


    Druck machen Leute, seit wann bestimmen Amtsfuzzi's wie man sein leben zu gestalten hat?


    Ich lasse mir dies nicht bieten und sie da, irgendwo bereifen die Damen und Herren das es bisweilen besser ist jemanden recht zu geben als sich ständig mit ihm im Klinsch zu bewegen! Die sind froh wenn sie Ihren Dienstschlaf verrichten können, mit Kaffe, Kuchen und gesprächen was man am Wochenende so alles unternommen hat! An der Kasse bei Aldi, Lidl oder Penny könnten sie ein solches Leben jedenfalls nicht führen!


    Gruß

  • Guten Tag, Luckybear !


    Wir sollten uns doch lieber mit Sach-Fakten beschäftigen und uns vor allem kompetent kundig machen.
    Alle moralischen Wertungen bringen überhaupt nichts ! Es interessiert niemandem in den Ämtern, ob wir über irgendetwas sauer sind und wie wir unser Leben gestalten. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du mit Deinem Wohungspartner kein eheähnliches Verhältnis führst - und das ist relativ unkompliziert möglich - dann kommst Du auch schnell aus dieser "Bedarfsgemeinschaft" raus. Günstig wäre es natürlich,wenn ihr untereinander einen Untermietvertrag gestaltet.
    Lieben Gruß

  • Hallo Koetrainer!


    "Wenn Du nachweisen kannst, dass Du mit Deinem Wohungspartner kein eheähnliches Verhältnis führst - und das ist relativ unkompliziert möglich - dann kommst Du auch schnell aus dieser "Bedarfsgemeinschaft" raus."


    Richtig, bla bla bla - dann mal Butter bei die Fische, wie und womit soll "Luckybear" das denn nachweisen?


    Was soll es bringen wenn man jetzt noch einen Untermietervertrag gestaltet ?


    Wer soll denn der Hauptmieter sein und warum hat man das dem Amt denn nicht schon eher mitgeteilt?


    Ich erinnere an den § der Mitwirkungspflicht! Ist dieser nicht dann sogar verletzt worden wenn bis dato diese Information dem Amt vorenthalten wurde?


    Was wenn daraus eine Sanktion erwächst?



    Also bitte, nenne mal ein paar Sach-Fakten oder wo sich Lucky Bear Deiner Meinung nach kompetent kundig machen könnte!


    Sorry da geht mir der Hut hoch!