Schulden an ARGE nach Tod des Partners??

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem! Mein Schwiegervater bezieht seit 5 Jahren Hartz 4! Nun ist er in die Altersrente und hat Aufgrund einer schweren Erkrankung voraussichtlich nur noch mehr Monate zu leben! Der ARGE ist jedoch jetzt eingefallen, nach mehren Jahren die Lohnbescheinigung seiner Frau abzurufen (ca. 18.000 pro Jahr)! Jetzt wo er Rente bekommt fordert die ARGE auf einmal ca. 4.000€ für 2006 und 2007 zurück! 3000€ sind Wohngeld und Sozialhilfe die restlichen 1000€ hat meine Schwiegermutter als Wohngeld bekommen!


    Nun folgende Frage: haftet meine Schwiegermutter nach dem Tod ihres Mannes für dessen Schulden bei der ARGE?
    Sie würde das Erbe abschlagen und so die 3000€ nicht zahlen! Das Wohngeld wurde auf meine Schwiegervaters Konto überwiesen, jetzt soll sie jedoch die Hälfte zahlen! Ist das rechtlich ok?
    Ihre 1000€ wurde Sie gesondert in Raten abzahlen! Kann die ARGE ihren Bausparvertrag für die Schulden ihres Mannes pfänden?


    Welche Möglichkeiten gibt es bei einem Gehalt von 18.000 p.a. trotzdem Wohngeld und Sozialhilfe zu beziehen? Problem Fahrgeld usw. wurden schon bei der Steuererklärung angegeben! Kind ist aus dem Haus seit 2003!


    Vielen Dank im Voraus!