Nebenberuflich selbständig - auch als ALG II Empfänger

  • Grundsätzlich ist es jedem gestattet, sich im Nebenberuf selbständig zu machen, entweder als Freiberufler oder eben gewerblich, das gilt natürlich auch für ALG II Empfänger. Erstens hat man die Möglichkeit, auf legalem Wege ein Nebeneinkommen zu erzielen und zweitens kriegt man den Fuß wieder schneller auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dieser legale Nebenjob ist genauso struktuiert, wie ein Kleinunternehmen - entweder mit oder ohne Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer), man hat also Einnahmen und Ausgaben und kann diese in einer monatlichen Einnahme-Überschussrechnung genau definieren, so auch die Privatentnahmen aus den Umsätzen. Maximal können dann diese Privatentnahmen auf den Regelsatz angerechnet werden.Wird das allerdings zu viel, dann muß man nachweisen,dass die erlangten Umsätze für eine zukünftige Existenzsicherung ausreichen oder nicht. Das bedeutet, man sollte sich unbedingt auch mit den Grundlagen der Buchhaltung beschäftigen. Aus dieser Tätigkeit heraus, ist es möglich, nach Vorlage eines von Gutachtern bewerteten Businessplanes, das sogeannte Einstiegsgeld zu beantragen, welches dann für einen gewissen Zeitraum ( meistens ein halbes Jahr bis ein Jahr) auf die ALG II Leistung draufgezahlt wird.
    Eine gute Möglichkeit, sich als Selbständiger auszuprobieren, denn sollte etwas schiefgehen, kann man ohne Probleme in die ALG II Leistung zurückgehen, ohne das Einstiegsgeld zurückzahlen zu müssen.

  • :confused: Hallo hier Luise! Habe einProblem!Wird das Hartz nach tatsächlichem Einkommen berechnet,also Einkommen-Überschuß Rechnung oder aufgrund einer Bilanz die vor der Gründung entstanden ist?Aufgrund dieser Bilanz ist jetzt meine Exestens geschäftlich sowie privat gefärdet!

  • Hallo Luise!


    Ich denke mal dass, das tatsächliche Einkommen heranzuziehen ist. Die Unternehmensberaterischen Prognosen sind bekanntlicher Weise immer daran orientiert das dies ja auch eine Beratungspauschale einsacken wollen, dies wissen in der Regel auch die Banken und je nach tatsächlicher Einstufung (hier gibt es interen Wirtschaftszahlen (habe ich mal beim Wirtschaftskonsul von Köln anschauen dürfen) vergibt man dan mehr oder weniger günstige Kredite ect. !


    Da bei einer ALG II Existentzgründung diesbezüglich nur 3000€ als förderbare Leistung prognostiziert werden ist der Rest vermutlich vom Unternehmensberater entsprechend großzügig angesetzt gewesen, was Dich jetzt in der Realität in entsprechende Schwierigkeiten bringen könnte. Nichts desto trotz wird die ARGE nicht mehr als Einnahme anrechnen können wie tätsächlich gegeben ist. Es zählt der Ist -und nicht der spekulativ ermittelte Zustand!


    Gruß