jugendamt unterhalt ferienzeit

  • hi meine frage ist jetzt etwas kompliziert .... meine kinder lebten bisher bei meinem getrenntlebenden ehemann ...dort können sie aber nun nicht mehr bleiben und wurden vom jugendamt im internat untergebracht . die gesamten ferienzeiten verbringen die kinder nun bei mir ...ich selber beziehe aber nur hartz 4 und frage mich wie ich das finanziell auf die beine stellen soll ...laut jugendamt steht mir auch für diese zeit kein kindergeld zu sondern der behörde ....laut arge hab ich aber auch keinen anspruch auf hartz 4 für die kinder ....und keiner kann oder will mir sagen ob und bei wem ich unterhalt beantragen kann ....mein mann kann auch nicht da er bis zur grenze das internat mitfinanzieren muss ... kann mir jemand nen tipp geben ???

  • Hallo,


    sorry bin gegenwärtig nur sporadisch im Forum!


    Es gibt, hier bei Telekom Richter zu erfragen die Möglichkeit eines Mehrbedarfs und das ist nicht wenig , denn mit 12/30 vom Regelsatz lässt sich natürlich besser der Mehrbedarf durch die Kinder abdecken.


    Ich habe bisher 22 Gerichtsurteile aus ganz Deutschland vom TR erhalten in denen soetwas bewilligt wird, die ARGE aber hat von der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg aber scheinbar eine Hausinterne Anweisung erhalten, diesbezügliche Anfragen abzulehnen, dies weis ich aus einem Gespräch auf der hieseigen Rechtsabteilung der ARGE. Der Grund dafür scheint zu sein, das man darauf baut das die Sozialgerichtsbarkeiten je nach parteipolitischer Gesinnung hierbei den ARGE Rechtsabteilungen bei möglichen Verfahrensklagen den Rücken stärken, man mit der Beantragung quasi auf die Schnauze fliegt.


    Wenn ich den ganzen Schwachsinn der Begründung hier wiederhole sitze ich 1 Stunde nur an diesem Text.


    Man darf davon ausgehen das die ARGE nicht für eine Regelung bis ins Kleinste zuständig ist, und man nimmt an das ein gegenseitiges füreinander einstehen ( die Lachnummer schlecht hin bei Scheidungsverfahren) eine Regelung zwischen den Elternteilen ermöglicht!


    Ich habe diesen Schwachsinn damit beantwortet indem ich festgestellt habe das es die ARGE selbst ist die diesen Anspruch, die Dinge bis ins Letzte klären zu müssen, und das darüber hinaus gerichtlich geregelte Vereinbarungen (Umgangsregelung) von Ihr (der ARGE) nicht anerkannt werden.


    Auf eines sollte man die Fallmanager immer wieder hinweisen: Bei einem Rechtsunkundigen Antragsteller auf Sozialleistungen sind dies verpflichtet, richtig und vollständig zu informieren!!!!!!!


    Dieser Pflicht kommen Sie aber grundsätzlich nicht nach wenn sie die Anweisungen der BA in Nürnberg, also Ihrem Vorgesetzten gehorchend die reine Anwendung des SGB II praktizieren, sie sind nämlich alle auch über die Inhalte der anderen Gesetzbücher geschult und damit macht sich quasi jeder Fallmanager strafbar wenn er wohl wissentlich es unterlässt den Antragsteller richtig zu informieren!


    Auch wenn es zu spät ist, Vorsprache beim Teamleiter und Antrag stellen!



    Ich habe hier noch ganz andere Brocken erfahren, darüber später mehr!



    Gruß