EU-Rente und Harz4?

  • Einen schönen Guten Abend!


    Seit ca.6 Jahren bekomme ich 43 Jahre eine EU-Rente ,stehe also dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung,jedoch immer zeitlich befristet,jetzt bis Ende 2009-also beantragte ich immer Wohngeld,welches auch stets anstandslos genehmigt wurde---diesmal aber nicht,mit dem Hinweis ich würde zu wenig Rente bekommen und hätte wohl Anspruch auf ALG2 oder andere Sozialleistungen.


    Ich bekomme im Monat ca. 470 Euro Rente und dazu bisher die 90 Euro Wohngeld.


    Nun soll ich also auf das Arbeitsamt,habe eben bevor ich mir hier angemeldet habe noch mal alles durchgelesen,wer denn bereichtigt sei.


    So wie ich das verstehe ,falle ich als EU Renter der 0 Stunden am Tage arbeiten kann nicht darunter.


    Also,ich bitte EUCH um eine Aufklärung,kann ich mir den Weg zum AA sparen,wenn ja wo soll ich denn sonst noch hin???-der Witz ist auch noch falls ich nix vom AA bekomme ,solle ich der Wohngeldstelle erklären wie ich von so wenig leben kann!


    Ich muß ja....


    Auf dem Kontoschein welchen ich wegen der bezahlten Miete ja ablichten und abgeben mußte,sah die Bearbeiterin(leider) das mir meine Eltern 100Euro im Monat zukommen ließen,das machen sie immer,wissen sie aber auf der Wohngeldstelle noch nicht.


    Müste ich denen wohl angeben,gibt es eigentlich eine Art Selbstbehalt?


    Ich weiß,viele Fragen zum Freitagabend,würde mich jedoch sehr über die ein-oder andere Antwort freuen.


    Ein schönes Wochenende wünsche ich euch allen!

  • Du hast Recht, Anspruch auf ALG II hast du nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Stattdessen solltest du schleunigst deinen Anspruch auf Grundsicherung überprüfen lassen (im Grundsicherungsamt des Sozialamtes). Solltest du Anspruch darauf haben, dürfte das höher ausfallen als das bisherige Wohngeld. Dieses fiele dann mit dem Erhalt der Grundsicherung weg.
    Stelle den Antrag so schnell wie möglich, da jeder Tag zählt! :)

  • Danke schön-für deine Antwort!


    Grundsicherung-ja da war ich gleich zu beginn ,seit dem ich Rente beziehe,dort wurde mir aber gesagt und ich denke so ist es auch-das es diese Grundsicherung nur bei entweder Altersrente oder aber ewiger EU-Rente geben würde.
    Das ist ja bei mir nicht so,sondern immer nur befristet-diesesmal eben nur bis zum Dezember 2009.


    Also bin ich immer noch ein bissel ratlos---muß wohl doch wieder auf die Wohngeldstelle!?

  • Hallo,


    das stimmt nicht!
    Du erhältst Grundsicherung so lange befristet, wie auch deine EU-Rente befristet ist.
    Mit Ende der EU Rente, endet auch wieder die Grundsicherung.
    (Ich hatte diese Konstellation in der Praxis bereits und das ging problemlos)


    Sodenn die EU-Rente danach verlängert wird, mußt du einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen, welche dann auch wieder gewährt wird.


    Stelle auf jeden Fall schnellstmöglich einen Antrag, da das Datum der Antragsabgabe als zahlungsbeginn gewertet wird, sodenn du einen Anspruch hast. (wovon ich ausgehe)


    Wird der Antrag abgelehnt, geh damit zur Rechts- oder Sozialberatung.
    Wenn es dir wohler ist, auch schon vorher.


    Alles Gute!